Stand 10. Mai 2007, Tabelle 12.9.2007,
zuletzt ergänzt am 5.6.2008.



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Unternehmenssteuerreform:
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Abgeltungssteuer, Erbschaftsteuer



1)
Ausgangslage
2) Praktische Unmöglichkeit des Anrechnungsverfahrens
3) Abgeltungssteuer nach Leistungsfähigkeit (dänisches Vorbild)
4) Hinzurechnungen contra Gewinnverschiebung (Jarass/Obermair)
5) Diskutierte Lobbyisten-Verfahren

5.1) Das Halbeinkünfteverfahren
5.2) Verfahren der "Stiftung Marktwirtschaft" (versus Jarass/Obermair)
5.3) "Duale Einkommensteuer" der "Wirtschaftsweisen"

5.4) Steuerfreie Wertzuwächse und Steuerflucht

6) Schwarzrötliche Ausgeburt vom 2.11.2006

7) Weitere Unersättlichkeiten (Glos-Vorstoß)




1) Ausgangslage


Diese Steuern interessieren hier vor allem in bezug auf die Hauptthemen dieser Website: "Steuersenkung für Bestverdiener" und "Arbeitsplatzvernichtung durch Umverteilung nach oben" (sh. rossaepfel-theorie.de). Im Hinblick auf diese Themen soll die Steuersenkung für "Bestverdiener" durch Steuererhöhung für Kleinverdiener anhand von Zahlenbeispielen kurz erläutert werden mit dem Spitzensteuersatz von 53 Prozent bis zum Jahr 2000 und dem stufenweise abgesenkten Satz von 42 Prozent ab 2005 sowie der weiteren drastischen Absenkung für Kapitalerträge auf 25 Prozent ab 2009:


Körperschaftsteuer (KöSt) und Einkommensteuer bzw. Abgeltungssteuer
bei Gewinnausschüttung1):
 

bis 2000

bis 2000

ab 2001/2005

ab 2001/2005

ab 20094):

ab 20094):

Berechnungsweise:

30% KöSt,
max. 53% EinkSt

30%KöSt,
25% EinkSt

25% KöSt,
max. 42% EinkSt

25% KöSt,
25% EinkSt

15% KöSt, 25% Abgeltungs-steuer

15% KöSt, 25% Abgeltungs-steuer

Gewinn vor Gewerbesteuerabzug2)

(113)

(113)

(114)

(114)

(116)

(116)

- Gewerbesteuer, Hebesatz 400%

(-19)

(-19)

(-19)

(-19)

(-16)

(-16)

+ GewSt-Minderung  durch Körperschaftsteuer-Ersparnis

(+6)

(+6)

(+5)

(+5)

(0)

(0)

Gewinnausschüttung

100

100

100,00

100,00

100,00

100,00

- Körperschaftsteuer

30

30

25,00

25,00

15,00

15,00

= Barausschüttung

70

70

75,00

75,00

85,00

85,00

Bruttoausschüttung

100

100

 

 

 

 

- persönlicher Eink-Steuersatz

53

25

 

 

 

 

+ anrechenbare Körperschaftsteuer

30

30

 

 

 

 

= Einkommensteuer-Nachzahlung/-Erstattung

23

-5

 

 

 

 

Barausschüttung  

 

75,00

75,00

85,00

85,00

davon 1/2 (Halbeinkünfteverfahren)  

 

37,50

37,50

 

 

- persönliche Einkommen- oder Abgeltungsteuer  

 

15,75

9,38

21,25

21,25

= Netto-Dividende  

 

59,25

65,62

63,75

63,75

Gesamtlast nach GewSt mit Körperschaft- + Einkommenst.

53%

25%

40,75%

34,38%

36,25%3)

36,25%3)

Gesamtlast vor GewSt = (Zeile 1 - 100 +  KöSt + ESt) / Zeile 12)

(58%)

(33%)

(48%)

(42%)

(45%)

(45%)

 
1) Auf die Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages wurde verzichtet, um die Steuersätze in der Darstellung möglichst übersichtlich zu halten. Man kann ihn mit einbeziehen, indem man alle Steuerbeträge und -Sätze - außer der Gewerbesteuer - mit 1,055 multipliziert. Statt dessen kann man einen Faktor von 1,143 nehmen, wenn man auch noch eine Kirchensteuer von 9% auf die Einkommen-/Abgeltungssteuerschuld mit einbeziehen will. (Damit ist die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigt.)

2) Die Berechnung dieser Prozentsätze ist nicht üblich, denn die Gewerbesteuer ist bzw. war nicht als Personensteuer des Unternehmens oder Anteils-Inhabers zu betrachten, sondern als Betriebsabgabe für die Nutzung der Infrastruktur (sh. unten). Außerdem kann man von der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer nach bisherigem Recht nicht auf die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer schließen, da es durch Hinzurechnungen und Kürzungen zu erheblichen Abweichungen kommen kann. Bei Angabe von kombinierten Unternehmenssteuersätzen wird aber zur Vereinfachung üblicherweise so getan, als ob man diese Abweichungen unberücksichtigt lassen könnte.
Ab 2008 kann die Gewerbesteuer nicht mehr von ihrer eigenen Bemessungsgrundlage und vom körperschaftsteuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden. Zum Ausgleich wird die Gewerbesteuermeßzahl von 5% auf 3,5% gesenkt. Bei einem Hebesatz von 400% ergibt sich damit eine Gewerbesteuer von 14%. Wenn man 14% von 116 abzieht, verbleiben rund 100.
3) Plus Zusatzbelastung durch geplante Erweiterung der Bemessungsgrundlage, minus Absenkung der kombinierten Unternehmenssteuer aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer um 10% (von ca. 40% auf  30%) ab 2009; für 2008 sind noch 5 Prozentpunkte bei der Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer zu addieren.
4) Die Abgeltungssteuer tritt erst am 1.1.2009 in Kraft. Der Rest der Unternehmenssteuerreform 2008 gilt schon ab 1.1.2008.


Zur Tabelle:

* Die Tabelle beruht auf eigenen Berechnungen nach bisherigen und geplanten Sätzen.
Der Solidaritätszuschlag wurde nicht berücksichtigt, um das Nachrechnen zu erleichtern

* Die Kapitalertragsteuer wurde hier nicht berücksichtigt, da sie für Anteilsinhaber mit Steuerpflicht im Inland nach wie vor als Abschlag gegen die Einkommensteuer aufrechenbar und erstattungsfähig ist. Sie dient also nur zur Einnahmensicherung und beträgt beim Halbeinkünfteverfahren  20% (+ Solidaritätszuschlag) von der Barausschüttung bzw. Bardividende, abgesehen von Sonderregelungen, insbesondere für Anteilsinhaber mit Steuerpflicht im Ausland.
* Die Gewerbesteuer ist für internationale Vergleiche ebenso wichtig wie der Vergleich der Steuer-Bemessungsgrundlagen und der Gewinnverschiebungsmöglichkeiten. Hier wurde sie mit den eingeklammerten Zahlen  berücksichtigt, da sie von den geplanten Änderungen betroffen ist, und zwar in Prozenten der Gewinnausschüttung nach Gewerbesteuer.
* Die geplanten neuen Hinzurechnungen zum körperschaftsteuerlichen Gewinn und zum Gewerbeertrag können hier ebenfalls noch nicht berücksichtigt werden. Sie sind aber auch für die Umverteilung nach oben durch die Steuersatzänderungen in der Tabelle ohne Belang.
* Zur Entwicklung des Einkommensteuersatzes sh. Grafische Darstellungen, bundesfinanzministerium.de, Blatt 2.

* Zur Senkung des Ausschüttungssatzes und zur Darstellungsweise sh. "Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)" als HTML-Datei oder als PDF-Datei mit Grafiken zum Herunterladen, zu finden z.B. bei Google mit Passagen aus der HTML-Datei.
* Die Änderungen des Einbehaltungssatzes ("Thesaurierungssatzes") wurden hier nicht dargestellt, da nach seiner Absenkung von 45% im Jahre 1998 auf 25% ab 2001 (sh.
Grafische Darstellungen, a.a.O.) von einer echten Besteuerung der einbehaltenen Gewinne nicht mehr die Rede sein kann. (Eigenkapitalbildung bei Arbeitsplatzbeschaffern lässt sich arbeitsmarktwirksam viel besser durch die Steuerfinanzierung von Sozialabgaben fördern.) Die geplante Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist zur Nachversteuerung dieser Anteilswert-Steigerung aus zurückgehaltenen Gewinnen muss erst einmal gegen die Steuervermeidungs-Lobbyisten bestehen. (Sh. dennoch die hilfreichen Beispiele: "So teuer wird die Abgeltungssteuer", fundresearch.de, 11.7.06, zu erreichen auch über finanzen.net, wo allerdings teils mit, teils ohne Solidaritätszuschlag gerechnet wurde und bei 1000 Euro Spekulationsgewinn nicht 202,50 Euro, sondern 1000 * 0,35 * 1,055 / 2 = 184,63 Euro stehen müssten).




2) Praktische Unmöglichkeit des Anrechnungsverfahrens


Nach dem Anrechnungsverfahren mit voller Erstattung der Körperschaftsteuer zahlte der Kleinanleger also bei einem Einkommen-Steuersatz von z.B. 25% für jede weiteren 100 Euro Gewinnausschüttung tatsächlich nur 25 Euro Einkommensteuer. – Mit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens wurden die 100 Euro Gewinnausschüttung im Unternehmen schon mit 25 Euro nicht-erstattungsfähiger Körperschaftsteuer vorbelastet (sh. auch die Darstellungsform von Wolfgang Scherf lt. Quellenangabe hier weiter unten). Auf die verbleibenden 75 Euro zahlte dieser Kleinanleger (oberhalb des Sparerfreibetrages) noch 0,25 * 75/2 = 9,38 Euro. Das sind zusammen 34,38%. - Ohne das Halbeinkünfteverfahren bei einer gesenkten Körperschaftsteuer von z.B. 15% und einer mittelfristig anvisierten Abgeltungssteuer von 25% (sh. Handelsblatt-Interview mit Peer Steinbrück vom 4.7.06) würde er jedoch die 15% + 0,25*85 = 36,25% zahlen statt der früheren 25% (alles plus Solidaritätszuschlag).

Dagegen zahlten die Bestverdiener vor der neoliberalen Steuerwende 53 Euro Einkommensteuer von den 100 Euro Gewinnausschüttung. Mit dem Halbeinkünfteverfahren sind es nach ihrer großzügig Senkung ihres Spitzensteuersatzes auf 42% nur noch 25 + 75*0,42/2 =  40,75, und mit der Abgeltungssteuer von 25% wären es mittelfristig nur noch 15 + 0,25 * 85 = 36,25% statt der früheren 53% (alles plus Solidaritätszuschlag). Selbst bei einer Abgeltungsssteuer von 30% wären es nur 15 + 0,3 * 85 = 40,5%. Das könnte aber  wegen der Erweiterung der Bemessungsgrundlage auch für den Großaktionär zu einer Mehrbelastung führen - trotz der geplanten Absenkung des kombinierten Unternehmenssteuersatzes um 10% (von ca. 40% auf ca. 30% inklusive der Körperschaftsteuer von 15% in der obigen Tabelle). Der große Couponabschneider und Einkommensmillionär zahlte damit hier jedenfalls den gleichen Einheitssteuersatz wie sein Chauffeur auf Aktien-Dividenden für seine staatlich geplünderte Altersvorsorge (sh. rossaepfel-exkurse.de). Die neoliberalen Best-"Verdiener" wollen sich damit ihre Steuergeschenke nun noch dreister von den Kleinanlegern finanzieren lassen.

(Sh. zur Kritik des Halbeinkünfteverfahrens auch die "Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG) am 22. März 2000",  dgb.de, 13.3.2000, oder als PDF-Datei mit Grafiken zum Herunterladen, zu finden z.B. bei Google mit Passagen aus der HTML-Datei.)

Die Umverteilung nach oben erfolgte also nicht nur durch die Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent ab dem Jahr 2000 mit späterer Gegenfinanzierung durch die Mehrwertsteuererhöhung. Sie erfolgte auch mit den weiteren "Modernisierungen" durch den Kanzler der Bosse und seine pinkgilbgrüne Koalition, unterstützt durch den Druck der schwarzgelben Lobbyisten. Das Geld holte man sich durch weitere Schröpfungen der Einkommensschwachen auf allen erdenklichen Gebieten. Das geschah, nachdem der Finanzminister und Vizekanzler Oskar Lafontaine schon am 11. März 1999 weggemobbt war durch diese informelle neoliberale Großkoalition mit dem Medienkapital (sh. rossaepfel-theorie.de mit Suchwort "Lafontaine").

Wie bei allen steuerlichen Umverteilungen nach oben (von Gerhard Schröders Einstieg über Paul Kirchhofs 25% Spitzensteuersatz bis zur Bierdeckel-Gaukelei von Friedrich Merz) wurde auch zur Umstellung vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren die "Vereinfachung" des Steuersystems als ein Grund angegeben. (Merkwürdigerweise ergeben sich bei solchen "Vereinfachungen" immer nur Umverteilungen in Richtung nach oben.) Außerdem sei das Anrechnungsverfahren "nicht europatauglich ..., da eine grenzüberschreitende Anrechnung nicht vorgesehen war (und nur schwierig umzusetzen gewesen wäre)" (sh. Wikipedia: Anrechnungsverfahren). Weiter heißt es in dem Wikipedia-Artikel (Stand 21.7.06):
 

Die Bedenken, dass diese Probleme zu einer Europarechtswidrigkeit des Anrechnungsverfahrens führen können, hat sich zumindest für das finnische Anrechnungssystem bestätigt, am 7. September 2004 hat der EuGH das finnische Anrechungssystem für europarechtswidrig erklärt (Manninen-Entscheidung), weil ein Finne, der an einer schwedischen Gesellschaft beteiligt war, die ausländische Körperschaftsteuer in Finnland nicht anrechnen durfte.
 

Dieses Plädoyer im Wikipedia-Beitrag gegen das Anrechnungsverfahren ist allerdings ungenau, denn es ging nicht um die "Europarechtswidrigkeit des Anrechnungsverfahrens", sondern nur darum, dass Finnland die schwedische Steuer auf die finnische Steuer (gegen Vorlage einer schwedischen Steuerbescheinigung) anrechnen bzw. die Differenz erstatten sollte (sh. dieses EuGH-Urteil in der Rechtssache 319/02). 

Kennzeichnend für dieses Anrechnungsverfahren ist nur die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne, denn die Gewerbesteuer wird ohnehin nicht angerechnet, und die Kapitalertragsteuer wird auch beim "Halbeinkünfteverfahren" angerechnet. Immerhin hat man bei der Kapitalertragsteuer diverse Regelungen zur Beibehaltung eines "Anrechnungsverfahrens" gefunden, während das bei der Körperschaftsteuer unmöglich erscheint. Es geht beim früheren deutschen Anrechnungsverfahren also nur um die Anrechnung der gezahlten Steuern auf einbehaltene Gewinne aus Aktien und sonstigen Anteilspapieren, aber nicht um festverzinsliche Wertpapiere usw. 

Die Anrechnung der im Ausland einbehaltenen Körperschaftsteuer hätte in Deutschland direkt zu erfolgen gegen den persönlichen (Differenz-)Steuersatz des deutschen Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuer. Die Steuererhebung und Anrechnung beim Anteilseigner erfolgt in Deutschland erst zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung. Bei einem Einbehaltungssatz von z.B. 30% auf eine Anlage im Ausland und einem persönlichen Differenzsteuersatz von 25% des deutschen Steuerpflichtigen müsste ihm der deutsche Staat für solche Anlagen die gleichen 5 Prozentpunkte gutschreiben, die er ihm auch bei einer Anlage in Deutschland zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung gutzuschreiben hätte (sh. die Tabelle oben). Der andere EU-Staat würde also gerade seinen Einbehaltungssatz aus dem deutschen Steueraufkommen abschöpfen. Bei einem persönlichen Differenzsteuersatz von 53% würde der ausländische Staat zwar den gleichen Satz aus dem deutschen Steueraufkommen abschöpfen, aber Deutschland würde immerhin 23 Prozentpunkte nacherheben (sh. Tabelle oben). Eine solche Steuerabschöpfung durch Drittstaaten wird nach EU-Recht jedoch nicht als Argument für die Versagung der Anrechnung anerkannt (sh. Manninen-Entscheidung, a.a.O., Randziffer 49).

Auch wird in der Manninen-Entscheidung nicht einmal danach gefragt, ob der Drittstaat seinerseits Anrechnungen von Steuerzahlungen im Ausland gewährt, ob dessen Versagung von Steuer-Anrechnungen also ein Argument für die Versagung von Anrechnungen durch Finnland sein könnte. Vielmehr geht es lediglich um die Frage, ob der Kapitalverkehr zwischen Finnland und Schweden benachteiligt ist gegenüber einer Kapitalanlage des Finnen in Finnland, weil in diesem Fall eine Anrechnung gewährt wird und in jenem Fall nicht. Ein Staat mit Anrechnungsverfahren benachteiligt sich also selbst ganz erheblich gegenüber anderen Staaten, die sich nicht freiwillig auf eine Regelung zur Vermeidung seiner Schröpfung einlassen,
denn nach EU-Recht gibt es noch keine echte Harmonisierung der Ertragsteuern. Lediglich die Behinderung des freien Kapitalverkehrs ist verboten, und daraus ergeben sich für die Ertragsteuern EU-Vorschriften, die eine gerechte Besteuerung in Form des Anrechnungsverfahrens praktisch unmöglich machen.

Die Pflicht eines EU-Staates zur steuerlichen Gleichbehandlung von Dividenden inländischer und ausländischer Gesellschaften in EU-Staaten beim Anrechnungsverfahren wurde sogar bestätigt mit Rückwirkung für Vorgänge vor dem Jahre 2000 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6.3.2007 im Fall Meilicke. Dazu schrieb die FAZ am 6.3.2007 unter der Überschrift "Europäischer Gerichtshof - Aktionäre erhalten Milliarden Steuern zurück":
 

Die Europarichter verwarfen mit ihrem Urteil im "Fall Meilicke" das frühere Anrechnungsverfahren für Aktionäre (Az.: C-292/04). Dieses ist allerdings schon zum Veranlagungszeitraum 2001 abgeschafft und durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt worden. Bis dahin erhielten Aktionäre in Deutschland eine Steuergutschrift. Dadurch wurde ihnen vom Finanzamt ein Teil der von ihrem Unternehmen gezahlten Körperschaftsteuer auf ihre eigene Einkommensteuerschuld angerechnet. Dies war jedoch nur bei deutschen Aktiengesellschaften möglich. Gegen diese Beschränkung hatten die Erben eines Anlegers geklagt, für dessen Dividenden aus niederländischen und dänischen Aktien das Bonner Finanzamt keine Gutschrift bewilligt hatte. Das Finanzgericht Köln legte den Fall daraufhin dem EuGH vor.
Die Europarichter sahen darin nun eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs. Die Regelung habe Personen benachteiligt, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren. Zudem habe sie ausländische Gesellschaften darin behindert, hier Kapital einzusammeln.

 

Das Anrechnungsverfahren sichert also nicht länger eine Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, insbesondere nicht bei Dividenden aus Gewinnverschiebungen in EU-finanzierte Steueroasen oder sonstige parasitäre EU-Oasen.

Eine bloße steuerliche Nachbelastung von Gewinnverschiebungen in Steueroasen ist nach EU-Recht nur zulässig, wenn die ausländische Konzerntochter als reines Briefkastenunternehmen existiert, also keine "echte" eigene Geschäftstätigkeit vortäuschen oder nachweisen kann. Gegenteilige Gesetzesbestimmungen, z.B. in § 7 des deutschen Außensteuergesetzes, sind nicht haltbar. (Sh. EuGH-Pressemitteilung Nr. 72/2006 vom 12.9.06 zum Fall Cadbury Schweppes, erreicht über EuGH-Pressemitteilungen. Zu den Einzelheiten dieses Falles sh. EuGH Urteil C-196/04 vom 12.906. Die übrigen Dokumente zu der Entscheidung findet man auf einer erzeugten Trefferseite des EuGH.) Der EuGH hat entsprechend dem Lobbyisten-Recht der EU zugunsten des Steuer-Parasitismus geurteilt. Dabei war ihm offenbar völlig klar, dass die beiden Gesellschaften nur der Gewinnverschiebung dienten, denn  in der EuGH-Pressemitteilung heißt es:
 

Die Cadbury Schweppes plc ist die Muttergesellschaft des Cadbury-Schweppes-Konzerns, dessen Geschäftsbereich im Getränke- und Süßwarensektor angesiedelt ist. Zum Konzern gehören u. a. zwei Tochtergesellschaften in Irland, nämlich die Cadbury Schweppes Treasury Services (CSTS) und die Cadbury Schweppes Treasury International (CSTI), die beide im International Financial Services Centre (IFSC) in Dublin, Irland, niedergelassen sind, wo der Steuersatz im Jahr 1996 10 % betrug. Die Aufgabe dieser beiden Gesellschaften besteht darin, Geldmittel zu beschaffen und sie dem Konzern zur Verfügung zu stellen. Nach Angabe des vorlegenden Gerichts wurden beide nur deshalb in Dublin errichtet, um unter die günstige Steuerregelung des IFSC und nicht unter bestimmte Steuervorschriften des Vereinigten Königreichs zu fallen.
 

Auch hier wird deutlich, dass man den epidemisch ausartenden Gewinnverschiebungen mit Hilfe von frisierten Zinszahlungen, Lizenzgebühren usw. nur beikommen kann durch deren Hinzurechnung zum steuerpflichtigen Gewinn nach Art der Gewerbesteuer - ohne Unterschied, ob sich um Gewinnverlagerungen innerhalb von Deutschland oder in einen anderen EU-Staat handelt. Es wird auch klar, warum die großen Lobbyisten keine Mittel scheuen, um gegen diese Hinzurechnungen Stimmung zu machen und warum die gefälligen neoliberalen Meinungsmacher diese Stimmung weiter verbreiten. Wie üblich werden die kleinen und mittleren Arbeitsplatzbeschaffer als angebliche Leidtragende vorgeschoben, obwohl diese - bei entsprechenden Tarifstaffelungen - doch viel mehr profitieren würden durch Beendigung der Steuergeschenke für "Bestverdiener" zur weitgehenden Steuerfinanzierung ihrer Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.




3)
Abgeltungssteuer nach Leistungsfähigkeit (dänisches Vorbild)


Wenn man die obige Tabelle betrachtet, scheint es zunächst so, als ob es eine Abgeltungssteuer nach Leistungsfähigkeit nicht geben könnte, sondern dass beim System der Abgeltungssteuer stets der Kleinsparer die Steuergeschenke für die Großanleger bezahlen müsste. So ist es auch von der schwarzrötlichen Koalition zur Umverteilung nach oben geplant. So ist es aber nicht in Dänemark, wo die Sozialbeiträge weitgehend steuerfinanziert sind und die Abgeltungssteuer für Inhaber größerer Aktienpakete angehoben wird auf den allgemeinen Höchststeuersatz  von 59% für Spitzeneinkommen durch einen Einkommensteuer-Zuschlag von 15 Prozentpunkten.

Das Problem beginnt damit, dass der deutsche Spitzensteuersatz  großzügigst auf 42% und der Einbehaltungssatz auf 25% gesenkt wurde, so dass Deutschland für Anlagen in Deutschland nach dem Anrechnungsverfahren bei den derzeitigen Sätzen lediglich 42 - 25 = 17 Prozentpunkte nacherheben würde. Bei einem ausländischen Einbehaltungssatz von 30% könnte Deutschland demnach nur maximal 42 - 30 = 12 Prozentpunkte nacherheben.


Bei Anteilen an estnischen Unternehmen spielt der estnische Einbehaltungssatz von 0% in diesem Zusammenhang zum Beispiel keine Rolle, weil Estland einen Ausschüttungssatz von 24% erhebt (sh. Bundesfinanzministerium: Broschüre: Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2005, Berlin, Dezember 2005, Seite 13-16) und die deutsche Besteuerung beim Anteilseigner ohnehin erst bei Ausschüttung erfolgt.

Das dänische Abgeltungsverfahren läuft auf eine sehr einfache Quasi-Teilanrechnung der Abgeltungssteuer bei Großanlegern hinaus. Dies geschieht jedoch nicht so, dass für Großanleger mit Sitz im Inland oder im Ausland die inländische oder ausländische Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer angerechnet würden. Vielmehr wird  lediglich eine zusätzliche Abgeltungssteuer erhoben für körperschaftsteuerpflichtige Gewinnanteile ab 44.300 DKK  in 2006 (= ca. 6.000 Euro) bzw. dem Doppelten für Verheiratete, so dass hierfür am Ende in der Summe der dänische allgemeine Spitzensteuersatz von 59 Prozent zum Tragen kommt. Auf diese Weise entgeht man zugleich dem Zwang zur Anrechnung von Steuerzahlungen im Ausland auf Kosten des dänischen Staatshaushalts.

Das dänische Verfahren soll hier einmal aus Sicht des deutschen Fiskus für Anlagen von Deutschen in Dänemark bei Anwendung des ehemaligen deutschen Anrechnungsverfahrens beschrieben werden: Für Anteile an dänischen Unternehmen müsste Deutschland nach diesem Verfahren seinen Anlegern zunächst den dänischen Körperschaftsteuersatz von 28% gutschreiben und könnte dann statt dessen ihren deutschen persönlichen Steuersatz von maximal 42% erheben. Allerdings ist in Dänemark bei einer Bruttoausschüttung von 100 Euro auf die verbleibenden Barausschüttung von 72 Euro noch eine definitive Kapitalertragsteuer von weiteren 28% durch die ausschüttende Gesellschaft zu erheben und abzuführen, so dass sich die definitive Belastung in diesem ersten Schritt auf 28% + 20% = 48% summiert. Dieser Satz ist also schon höher als der großzügigst abgesenkte deutsche Spitzensteuersatz von 42%. Hier würde eine Steuererstattung an den deutschen Anleger für Anteile an dänischen Unternehmen nicht nur sehr teuer, sondern auch rechtlich problematisch, weil man im Streitfall kaum eine akzeptable Regelung für die Erstattung der dänischen definitiven Kapitalertragsteuer durch Deutschland finden könnte. Zwar gibt es nach den Doppelbesteuerungsabkommen normalerweise nur eine Teilanrechnung der Kapitalertragsteuer, aber für den deutschen Staat würde nach der Anrechnung trotzdem kaum etwas übrig bleiben.

Bei Kündigung von Doppelbesteuerungsabkommen wäre der deutsche Staat in jedem Fall nach EU-Recht zur vollen Anrechnung verpflichtet. Dies gilt nicht nur für die Körperschaftsteuer, sondern auch für die Kapitalertragsteuer, denn die Manninen-Entscheidung (sh. oben) lässt  auch analog auf die Kapitalertragsteuer anwenden, wenn diese bei Steuerpflichtigen im Inland voll angerechnet wird. Daraus ergibt sich auch ein Argument für eine deutsche Abgeltungssteuer auf Anteilsgewinne.

In Dänemark wird für Aktienerträge ab einer gewissen Größenordnung (sh. oben) zusätzlich zu den obigen 48% noch ein weiterer Stufensatz erhoben. Er beträgt 15% auf die Barausschüttung, so dass damit der allgemeine dänische Spitzensteuersatz von 20 + 72 * (0,28 + 0,15) = 59% erreicht wird. Die bestbezahlten neoliberalen Politiker und sonstigen Meinungsmacher in Deutschland haben die Senkung ihres Spitzensteuersatzes von 53% auf 42% stets damit begründet, dass bei einem höheren Steuersatz die "Investoren" abgeschreckt würden. Tatsächlich ist aber die Arbeitslosenquote bei dem Spitzensteuersatz von 59% in Dänemark nur halb so hoch wie bei den 42% in Deutschland, denn durch die steuerliche Umverteilung nach oben werden nicht Arbeitsplätze geschaffen, sondern vernichtet (sh. rossaepfel-theorie.de).

Nach der obigen Tabelle würde die Einführung einer definitiven Kapitalertragsteuer auf Anteilsgewinne eine Verschärfung der Umverteilung nach oben bedeuten, denn man hätte damit für Klein- und Bestverdiener den gleichen Steuersatz, z.B. von 36,25%. Dies entspricht auch ungefähr der Abgabenbelastung der mittleren Steuerklasse in Dänemark von 33,3 + 5,5 +6 = 44,8% + Arbeitsmarktabgabe
(sh. auch Skattenministeriet: Tax in Denmark 2006, skm.dk, Seite 33, mit Sicherungskopie hier), denn dort enthält der Steuersatz einen Großteil der Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung, die in Deutschland  noch mit mehr als 20% ab dem ersten Einkommens-Euro aufgeschlagen werden und allein von den Sozialversicherungspflichtigen zu tragen sind. Hinzu kommt in Dänemark lediglich für die Arbeitnehmer eine steuerlich absetzbare Sozialabgabe (Arbeitsmarktabgabe) von 8% des Bruttolohns. Wenn man also diese 8% auf netto 8 * (1 - 0,448) = 4,4% umrechnet und zu den 44,8% addiert, liegt man mit 49,2%  sogar noch unter der Belastung der Durchschnittsverdiener in Deutschland von z.B. 33% + 21% = 54% (bei 21% Arbeitnehmeranteil). Die angestrebte Teilfinanzierung des Arbeitnehmer-Pflichtanteils von mehr als 20% über Steuern, z.B. bei der gesetzlichen Krankenversicherung (sh. hier Gesundheitsreform.htm), wäre also der erste Schritt zu einer angemessenen Besteuerung in Deutschland.

Der zweite Schritt wäre die Nachbelastung der Besser- und Bestverdiener mit einem Stufenzuschlag ähnlich den 15% nach dänischem Vorbild oder nach sonstiger Progression. Der kombinierte Steuersatz aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer in Deutschland ließe sich dann aufkommensneutral um so deutlicher absenken, je mehr die Bemessungsgrundlage durch Hinzurechnung von Schuldzinsen usw. nach dem klassischen Schema der Gewerbesteuer erweitert wird. Allerdings müsste dann der deutsche Spitzensteuersatz für die übrigen Einkünfte auch wieder auf das Niveau der Wirtschaftswunderjahre angehoben werden, damit der Spitzensteuersatz für Einkünfte aus Anteilspapieren nicht höher wäre als für die übrigen Einkünfte. Nach dieser Beendigung der Steuergeschenke für Politiker, Meinungsmacher, Einkommensmillionäre, Couponabschneider und sonstige Bestverdiener könnte man aus dem Mehraufkommen auch die gerade geforderte Senkung der Beiträge zur Sozialversicherung finanzieren.

 

In der Broschüre des Bundesfinanzministeriums: Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2005 ist die dänische Besteuerung der Körperschaften nur tabellarisch kurz beschrieben. Neben dem dänischen Körperschaftsteuersatz von 28 Prozent ist in der Broschüre noch einmal der gleiche Prozentsatz als "Kapitalertragsteuer" ausgewiesen mit dem Hinweis: "Kapitalertragsteuer 28 v. H. auf Dividenden; bei Ausschüttungen bis 43.300 DKK definitiv ohne Optionsmöglichkeit; bei höheren Dividendeneinkünften 43 v. H., unter Anrechnung der KapESt." (sh. a.a.O., Tabelle Seite 13). Dies ist also so zu verstehen, wie das oben beschrieben wurde und nicht im Sinne einer bloßen Addition oder so als ob insgesamt nur 28% erhoben würden. Die Erhebung der dänischen Kapitalertragsteuer von 28% bei der körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaft entspricht dem Verfahren bei der Quellenbesteuerung durch die deutsche Kapitalertragsteuer von 20%, jedoch mit dem Unterschied, dass die dänische Kapitalertragsteuer von 28% eine Abgeltungssteuer ist und daher keine Aufrechnung mit der Einkommensteuer erfolgt.  

Wichtig ist auch der BMF-Hinweis (a.a.O), dass diese Regelung für "Dividenden" gilt, also jedenfalls nicht für Zinseinkünfte, denn die werden in Dänemark steuerlich wie Arbeitseinkommen behandelt (sh. auch Skattenministeriet: Tax in Denmark 2006, skm.dk, Seite 33, mit Sicherungskopie hier).




4) Hinzurechnungen contra Gewinnverschiebung (Jarass/Obermair)


Grundlage für die Vorschläge von Jarass und Obermair ist eine Wertschöpfungs-Besteuerung nach Art der Gewerbesteuer. Sie erfasst also auch die von der Betriebsstätte "verdienten" Aufwendungen für Fremdkapital oder ausgelagertes Eigenkapital, Lizenzgebühren usw. in ihrer Steuerbemessungsgrundlagen (volle Differenz zwischen solchen Aufwendungen und Erträgen, Einbeziehung der Freiberufler und weiterer Gruppen).  Im Gegensatz zu anderen Modellen der Wertschöpfungssteuer (sh. auch IniFES: Finanzierungsalternativen, 2/2006, S. 73. f.) orientiert sich die aktualisierte Gewerbesteuer aber - wie die traditionelle Gewerbesteuer - mehr an der betrieblichen Leistungsfähigkeit und erfasst natürlich nicht die bereits übermäßig belasteten Löhne. Ganz im Gegenteil könnte man mit den Mehreinnahmen auch die Sozialabgaben senken, um auch die Unternehmen nach dem Umfang ihrer Arbeitsplatzbeschaffung zu entlasten und die Eigenkapital-Verstärkung zu erleichtern. Für finanzschwache kleine und mittlere Unternehmen sind steuerliche Entlastungen vorgesehen, damit sie durch die Hinzurechnung von Schuldzinsen usw. zum Gewerbe-Ertrag nicht in weitere Schwierigkeiten kommen.

Gegenüber dem Ausdruck "Wertschöpfungssteuer" oder "Wertschöpfungsabgabe" wird hier die Bezeichnung "aktualisierte Gewerbesteuer" bevorzugt, denn der Begriff Wertschöpfung kann zu einigen volkswirtschaftlichen und finanztechnischen Fragen führen, die mit dem Ziel der Gewerbesteuer wenig zu tun haben. Aus finanztechnischer Sicht kann man den Wähler und Medienkonsumenten sofort zum Ausklinken bringen, wenn man versucht – im üblichen TV-Sekundentakt - den Zusammenhang mit dem Cash-Flow zu erklären. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind aus der Wertschöpfung die "Vorleistungen" herausgerechnet. Schon hier könnte man fragen, ob es sich bei (manipulierter) Lizenzgewährung um "Vorleistungen" handelt (sh. Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 1999, Wirtschaft und Statistik, Heft 4/1999, S. 13 f.). Die Zinserträge aus der Gewährung von Krediten gehören  – wie die Löhne und Gewinne – konventionell nicht zu den Vorleistungen, sondern gelten als Teil der Wertschöpfung und gehören zum Volkseinkommens (sh. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (für 2003), destatis.de. Dauerschuldzinsen wurden auch bisher schon im Betrieb mit Gewerbesteuer belastet. Zinsen und Gewerbesteuer können aber als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Eine weitere Unklarheit im Begriff der Wertschöpfungsabgabe ist die Unterscheidung zwischen Bruttowertschöpfung (einschließlich der Abschreibungen für Wertminderung) und Nettowertschöpfung. Die Löhne sind in jedem Fall Bestandteile der Wertschöpfung, werden jedoch durch die Gewerbesteuer nicht belastet. Nach herkömmlicher Lexikon-Definition (Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, 1987) erfasst die "Wertschöpfungssteuer" aber durchaus auch Löhne und Abschreibungen. "Aktualisiert" wäre eine solche Gewerbesteuer im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Gewinnverschiebungen ins Ausland. - Man muss also aufpassen, dass nicht – wie bei der sogenannten "Bürgerversicherung" oder der "Reichensteuer" – von den neoliberalen Lobbyisten zur Wählertäuschung ein Begriffschaos geschaffen oder Falschmünzerei betrieben wird.

Ziel der Vorschläge von Jarass und Obermair ist die Ergänzung oder langfristig vielleicht auch Ersetzung der Dumping-anfälligen Körperschaftsteuer durch die aktualisierte Gewerbesteuer. Folge der erweiterten Bemessungsgrundlagen wären niedrigere Unternehmenssteuersätze und die Möglichkeit zur teilweisen Steuerfinanzierung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, also die Schaffung von Arbeitsplätzen und nicht nur von Verlagerungsmöglichkeiten.

Wenn möglich, sollte Deutschland die Maßnahmen nach den Vorschlägen von Jarass und Obermair zusammen mit einigen anderen EU-Ländern einführen. In Frage kommen vorerst nur solche Länder, die ebenso unter dem Steuer-Parasitismus leiden und daher kein Interesse an einer Verschleppungs-Taktik haben. So gab es z.B. Frankreich schon vor den Reform-Initiativen des Präsidenten Jaques Chirac vom Mai 2006 bereits intensive Überlegungen zur Entlastung der Löhnen von den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung, unter anderem auch durch eine Art Wertschöpfungsabgabe (sh. z.B. Béatrice Taupin: "Cotisation patronale: les scénarios de réforme", lefigaro.fr, 16.5.06)

Zu den Zinswirkungen der Vorschläge von Jarass und Obermair lässt sich folgendes ergänzen: Wenn die Zinsen der Kapitalflüchtlinge gemäß diesen EU-rechtskonformen Vorschlägen in Deutschland besteuert werden, dann kann es dem deutschen Staat gleichgültig sein, ob solche Kapitalgeber ihre Zinserträge im Ausland noch einmal besteuern lassen oder gleich auf die Kapitalverschiebung verzichten. Jedenfalls werden die Verschiebungskünstler für ihr Geld nach Abzug einer doppelten Besteuerung weniger Rendite erzielen als jene Fremdkapitalgeber, die ihr Geld gleich in Deutschland lassen. Das gilt auch dann, wenn der Fremdkapital-Bedarf in Deutschland durch inländisches Geld nicht voll gedeckt werden kann und wenn durch solche Maßnahmen gegen die Steuerflucht das Zinsniveau hier ein wenig steigen sollte. Überhaupt wird man aufgrund einer solchen  Besteuerung "an der Quelle" von der oft künstlich herbeigeführten hohen Fremdkapitalfinanzierung in Deutschland wieder mehr zu Eigenkapitalquoten kommen, die in anderen Ländern üblich sind. Die höheren Steuereinnahmen lassen auch mehr Raum für die bereits genannten staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Eigenkapitalbildung bei den arbeitsplatzschaffenden kleinen und mittleren Betrieben.

Die richtungweisenden  Arbeiten von Jarass und Obermair werden hier ergänzend zum dänischen Verfahren weitgehend als Maßstab zugrunde gelegt.  Es handelt sich um praktikable Vorschläge gegen Steuerflucht und Gewinnverschiebung. Vor allem verschieben sie nicht das Problem bis zur ständig sabotierten EU-Harmonisierung der Ertragsteuern und Bemessungsgrundlagen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag oder bis zum Staatsbankrott. Vielmehr geben sie eine schlüssige und EU-rechtskonforme einzelstaatliche Antwort  auf die oft fatalistische Frage nach effektiven Abwehrmaßnahmen. Es ist daher eine große Hilfe für diesen Text, dass er nicht noch mit detaillierteren Ausführungen zu diesem umfangreichen Thema belastet werden muss. Es gibt also einen Weg, aber er wird von den Neoliberalen peinlichst ignoriert oder mit windigen Argumenten im Interesse der eigenen Bestverdiener-Kundschaft abgelehnt.

Zur Einbeziehung der Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten und sonstigen Freiberufler in die Gewerbesteuer sagt z.B. der Rechtsanwalt und hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) unter Hinweis auf die höheren Gewerbesteuer-Sätze in den Städten (sh. sein Interview vom 14.8.03 mit dradio.de):
 

Die Variante, die die Bundesregierung für die Gewerbesteuer vorgelegt hat, ist nicht beschlussfähig. Aus einem sehr einfachen Grund - jeder Bürger kann sich das vorstellen: Wenn Sie in Zukunft in Deutschland Rechtsanwalt oder Arzt sind - und jetzt nehmen wir mal meine Heimat, Sie haben in Frankfurt Ihren Sitz - dann werden Sie deutlich mehr Steuern zahlen als heute. Gehen Sie etwa zwei Kilometer nach außen in einen Vorort, in einen sehr schönen Vorort, nämlich in meine Heimatstadt Eschborn, dann werden Sie keine Steuer zusätzlich zahlen.
 

Typisch ist die zur Schau gestellte Selbstsicherheit solcher Meinungsmacher. Würde man den Anwälten der Umverteilung nach oben glauben, dann dürfte man schon jetzt in den Städten kaum noch Läden finden, da die Gewerbesteuer nicht das Unternehmen, sondern die einzelne Betriebsstätte zum Gegenstand hat. Auch in Deutschland gäbe es bald weder Läden, Friseure, Handwerksbetriebe, Freiberufler, neoliberale Privatmedien usw., weil sie in Steuer-"Oasen" abwandern, einschließlich der Kanzlei Roland Koch, wenn er als Politiker trotz schwarzer Kassen nicht mehr gewählt wird. Das Steuerdumping der EU-subventionierten parasitären Steueroasen sieht seine Partei als wünschenswerten "Steuerwettbewerb" zur Durchsetzung von Dumping-Sätzen in Deutschland für ihre bestverdienende Kundschaft. Einen "Steuerwettbewerb" zwischen Stadt und Land in Deutschland schließen sie aber anscheinend aus. Dabei hätte man gerade innerhalb von Deutschland die rechtliche Möglichkeiten zur Neuregelung von Ausgleichszahlungen für innerdeutsche Dumping-Effekte.

Vor allem die Richtung von Jarass und Obermair stimmt. Man kann nicht alle Arbeitsplatzverlagerungen verhindern. In Maßen bringen sie auch Vorteile durch marktfähige Vorleistungen. Aber man kann die Entartung der Verlagerungen erheblich eindämmen, statt sie gerade durch neoliberale Steuergesetze anzuregen. Ebenso kann man durch die Senkung der Mehrwertsteuer im konsumnahen Bereich die Schwarzarbeit nicht beseitigen, wohl aber erheblich reduzieren. Durch die Steuerfinanzierung von Sozialabgaben kann man auch nicht die Arbeitslosigkeit komplett beseitigen, wohl aber halbieren auf das Maß von Großbritannien und von anderen Staaten mit wesentlich höherer Steuerquote als Deutschland. Eine vollständige Beseitigung der Arbeitslosigkeit, der Verlagerungen oder der Schwarzarbeit ist in der automatisierten und globalisierten Industriegesellschaft ohnehin kein realistisches Ziel. Aber die steuerliche und sonstige Subventionierung von Arbeitsplatzverlagerungen und von Ersatz der Arbeit durch Kapital hat nichts mit Globalisierung zu tun. Dagegen präsentieren die Neoliberalen in ihren Medien und in den Talkshows am liebsten falsche Alternativen, um von der Arbeitsplatzvernichtung durch Umverteilung nach oben in ihre Taschen abzulenken.




5) Diskutierte Lobbyisten-Verfahren


5.1) Das Halbeinkünfteverfahren


Das zur Zeit geltende Halbeinkünfteverfahren war als Ausweg aus den Problemen des Anrechnungsverfahrens gedacht (sh. "Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung", Brühl, 30. April 1999, auch gespeichert unter bib.uni-mannheim.de). Es bedeutet aber auch eine Finanzierung der Steuergeschenke für Bestverdiener auf Kosten der Kleinanleger (sh. Tabelle oben). Anscheinend konnte man eine Regelung nach dänischem Vorbild gegen die Lobbyisten nicht einmal  diskutieren, weil die ja den Spitzensteuersatz nicht auf das dänische Niveau erhöhen, sondern noch weiter absenken wollten.

Auch im weiteren Text des Wikipedia-Artikels zum Anrechnungsverfahrens (sh. oben) zeigt sich der deutliche neoliberale Einfluss bei Verteilungsfragen in dieser ansonsten respektablen Enzyklopädie. Nach dem Hinweis auf die Manninen-Entscheidung heißt es dort:
 

In Deutschland wurde bereits im Jahr 2000 mit dem Steuersenkungsgesetz der Wechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren vollzogen, was im Nachhinein, trotz der damals stellenweise geäußerten harschen Kritik überwiegend als glückliche Entscheidung betrachtet wird.
 

In der Tat betrachten es alle Neoliberalen als "glückliche Entscheidung", dass der "Genosse der Bosse" mit seiner pinkgilbrünen Koalition ab dem Jahre 2000 das Anrechnungsverfahren für ein Verfahren zur Umverteilung nach oben über Bord geworfen hat.  Ironischerweise war das Anrechnungsverfahren ausgerechnet von der Regierung Helmut Schmidt im Jahre 1977 eingeführt worden, als es in der SPD-Führung noch genug Sozialdemokraten gab. Die Kritik am Halbeinkünfteverfahren wurde - im Gegensatz zur Darstellung in der Wikipedia - auch nicht nur "stellenweise" geäußert. Dazu schreibt der Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte Matthias Delcker, selbst Befürworter des Halbeinkünfteverfahrens, in seinem Text "Die Unternehmenssteuerreform", Uni Karlsruhe, 22.5.01, Seite 3:
 

Diese Kritik gipfelte im Aufruf von 78 Universitätsprofessoren, das Anrechnungsverfahren gegen unbedachte Reformen zu verteidigen (BB 2000 S. 1269).
 

Die Kritik richtete sich also nicht gegen jegliche Reformen, sondern nur gegen "unbedachte Reformen". In Wirklichkeit war die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens auch keine "unbedachte" Reform, sondern sie war - zumindest von den Profiteuren - bestens bedacht. Andere Kommissionsteilnehmern haben sie wohl als kleineres Übel akzeptiert, weil sich gegen die Lobbyisten nichts Besseres durchsetzen ließ.  Als Beispiel für die aktuelle Kritik am Halbeinkünfteverfahren wurde hier unter rossaepfel-theorie.de bereits Wolfgang Scherf zitiert mit seinem Skript: Öffentliche Finanzen I - II, Uni Giessen, 2005/06, dort eingestellt 13.10.2004, erreicht auch über die Download-Seite http://wiwi.uni-giessen.de/dl/det/Scherf/6713/. Es enthält auf den Seiten 13 und 14 übersichtliche Darstellungen der beiden Verfahren ohne Einbeziehung des Solidaritätszuschlages und auf Seite 15 ein
 

Fazit: Das Halbeinkünfteverfahren war der falsche Weg einer Unternehmenssteuerreform. Der Gesetzgeber hat ein prinzipiell überlegenes Steuersystem ohne überzeugende Gründe durch ein in nahezu jeder Hinsicht problematisches Verfahren ersetzt.
 




5.2) Verfahren der "Stiftung Marktwirtschaft" (versus Jarass/Obermair)


Der Zusatz "versus Jarass/Obermair" bezieht sich vor allem auf die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag von Aufwendungen, die durch den Betrieb erwirtschaftet wurden. Dieses klassische Verfahren der Gewerbesteuer soll u.a. nach den Vorschlägen von Jarass und Obermair gestärkt werden, um der Verschiebung von Gewinnen und Arbeitsplätzen ins Ausland entgegenzuwirken, wie sie von einigen internationalen Großunternehmen in unglaublichem Maße praktiziert wird  (sh. z.B. den Artikel von Lorenz Jarass und Gustav M. Obermair:  "Sinkende Steuerbelastung von Unternehmens- und Vermögenseinkommen", insbesondere den Abschnitt "Verschiebung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen in Steueroasen: Steuerdumping" und die dort folgenden Abschnitte, Wirtschaftsdienst  2004, Heft 3, S. 152-160). Genau gegen diese Hinzurechnungen richtet sich aber die geballte Kritik der Lobbyisten, insbesondere von der "Stiftung Marktwirtschaft".

Diese "Stiftung" ist eng verbunden mit den Lobbyisten und Gesetzesmachern in der CDU/CSU (sh. "Lautsprecher des Kapitals", zeit.de, 4.5.05, "Die Ideengeber von Schwarz-Gelb", taz.de, 20.7.05, und lobbycontrol.de, mit weiteren Nachweisen). Deshalb kann hier mit den Vorschlägen der "Stiftung" auch zugleich die Position der CDU/CSU abgehandelt werden. Es geht aber auch um die Position des Koalitionspartners SPD, insbesondere von Finanzminister Steinbrück, der schon bei der Umverteilung nach oben in der Schröder-Koalition eine bemerkenswerte Rolle gespielt hat (sh. rossaepfel-theorie.de).

Auch nach den Vorschlägen der "Stiftung Marktwirtschaft" sollen die Kleinverdiener weiterhin mit ihren Ersparnissen steuerlich um so schlechter gestellt werden, je weniger sie verdienen. Dazu heißt es in dem Text "Stiftung Marktwirtschaft – Kommission ‚Steuergesetzbuch’ für eine Neuordnung der Unternehmensteuer und eine Reform der Kommunalfinanzen", zvei.org (Seite ohne Datum, besucht am 14.7.06):
 

Die Kommission schlägt innerhalb einer Allgemeinen Unternehmenssteuer vor, einbehaltene Gewinne rechtsformunabhängig mit einem proportionalen Steuersatz in Höhe von 19 – 22 Prozent zu belasten. Zusammen mit einer kommunalen Unternehmenssteuer in Höhe von 6 – 8 Prozent, die dieselbe Bemessungsgrundlage haben würde, folgt eine Gesamtbelastung von 25 – 30 Prozent.

Für Ausschüttungen und Entnahmen würde durch ein modifiziertes Halbeinkünfteverfahren eine Nachbelastung erfolgen. Folglich stimmte die Summe aus Unternehmenssteuer und Nachbelastung mit der Spitzenbelastung der Einkommensteuer überein.
 

Es soll also nur eine "Nachbelastung" erfolgen, das heißt offenbar keine Erstattung für den häufigen Fall, dass die "Gesamtbelastung von 25 - 30 Prozent" höher ist als der persönliche Steuersatz eines Kleinanlegers. Der Kleinanleger mit einem persönlichen Differenzsteuersatz von 0% oder 15% (= Eingangssteuersatz) würde also nicht entlastet (sh. zur Bestätigung: "Kommission 'Steuergesetzbuch' - Steuerpolitisches Programm", stiftung-marktwirtschaft.de, 30.1.06, S. 26). Eine solche absurde Lastenverteilung enthält auch der Plan des Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD). Allerdings hat Steinbrück schon ganz vorsichtig die Prüfung eines Erstattungsverfahrens für die geschröpfte Kleinverdiener angedeutet, so dass man mit der Erstattung wieder in die Nähe des früheren Anrechnungsverfahrens (gültig bis 2000, sh. obige Tabelle) kommen könnte. Damit würden aber die milliardenfache Steuermehreinnahmen von den Kleinverdienern wegfallen, die man zur weiteren Finanzierung der Steuersenkung für Best-"Verdiener" eingeplant hat.

Im Hinblick auf die Großaktionäre und sonstige finanzstarke Anteilsinhaber  scheint es auf den ersten Blick so, als hätten sie keinen Vorteil bei ihrer vorgeschlagene "Nachbelastung" zusätzlich zur "Gesamtbelastung von 25 - 30 Prozent", da sie so doch auf ihren derzeitigen Spitzensteuersatz von 42 Prozent kommen. Tatsächlich sind ihre ausgewiesenen Gewinnanteile - unabhängig vom Einkommen der Anteilsinhaber - aber noch im Unternehmen mit der Gewerbesteuer belastet. Die persönliche Gesamtbelastung beim Einkommensteuer-Höchstsatz von 42% erreicht so normalerweise mehr als 50% (zur Berechnung sh. unten), auch wenn die Gewerbesteuer nicht als Personensteuer gilt. Diese Kumulation mit der Gewerbesteuer soll nach den Planungen von Peer Steinbrück bestehen bleiben.

Nach dem "Stiftungs"-Vorschlag ist dagegen die Gewerbesteuer schon in der "Gesamtbelastung von 25 – 30 Prozent" für einbehaltene Gewinne enthalten in Form "einer kommunalen Unternehmenssteuer in Höhe von 6 – 8 Prozent" (sh. obiges Zitat und "Das das Allgemeine Unternehmensteuergesetz (UntStG)", stiftung-marktwirtschaft.de, 29.6.06, S. 3). Daneben soll die "Allgemeinen Unternehmenssteuer ... in Höhe von 19 – 22 Prozent" die Nachfolge der Körperschaftsteuer antreten. Die finanzstarken "Stifter" schlagen also eine Absenkung ihrer kombinierten Spitzenbelastung von mehr als 50% auf 42% vor (d.h. "25 - 30 Prozent" plus "Nachbelastung" nach ihrem "Teileinnahmeverfahren" - sh. ihr "Steuerpolitisches Programm", a.a.O.).

Dass der jetzige kombinierte Spitzensteuersatz einschließlich der Gewerbesteuer sehr deutlich über 50% liegt, lässt sich wie folgt zeigen: In den Grafischen Darstellungen des Bundesfinanzministeriums vom Mai 2006 (Blatt 9 von Januar 2005) wird der kombinierte Unternehmenssteuersatz aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf einbehaltene Gewinne im internationalen Vergleich mit 38,7% ausgewiesen (sh. , a.a.O., 18.7.06). Da die Körperschaftsteuer darin mit 26,375% einschließlich 5,5% Solidaritätszuschlag enthalten ist und die Gewerbesteuer sowohl bei ihrer eigenen Bemessungsgrundlage als auch bei der Körperschaftsteuer als Betriebsausgabe abzusetzen ist, entspricht das einem Hebesatz von 400%: 0,26375 + (1 – 0,25*1,055) * (0,05 * 4) / (100 + 0,05 * 4) =  0,38645 (sh. die "Formeln zur Berechnung der Gewerbesteuer" bei Wikipedia). Die Gewerbesteuer darin beläuft sich also auf 38,645 - 26,375 = 12,27% und führt zu einer Ersparnis bei Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von 12,27 * 0,25 * 1,055 = 3,2%.


Die Fortsetzung der Umverteilung nach oben geschieht mit den geänderten Steuersätzen auch dann, wenn die Unternehmenssteuerreform durch Erweiterung der Bemessungsgrundlagen (sh. unten) aufkommensneutral sein sollte. Aber die gesamte Front der Lobbyisten ist schon gegen alles in Stellung gegangen, was die Senkung ihrer Steuersätze durch eine Mehrbelastung bei den Bemessungsgrundlagen kompensieren könnte. Während sie bei der Einkommensteuer zur Senkung ihres eigenen Spitzensteuersatzes stets die "Investoren" vorgeschoben haben (sh. rossaepfel-theorie.de), schieben sie jetzt zu diesem Zweck als Schein-Argument die listige und unbillige Mehrbelastung der Normal- und Kleinverdiener vor, vermeiden aber jede Forderung nach deren individueller Entlastung durch Erstattung der Differenz zum jeweils persönlichen Einkommensteuersatz oder nach deren Entlastung durch Steuerfinanzierung von Sozialabgaben.

Die "kommunale Unternehmenssteuer" der "Stiftung" soll - im Gegensatz zur jetzigen Gewerbesteuer - anscheinend nicht als Betriebsausgabe absetzbar sein, denn ihr Satz wird einfach mit dem Körperschaftsteuersatz addiert. Man sieht jedenfalls, dass der Finanzminister die Körperschaftsteuer auf 15% senken will, während sie nach den Vorstellungen der "Stiftung" nur auf 19 - 22 % gesenkt werden soll. Dafür will aber der Finanzminister der Gewerbesteuersatz offenbar nicht absenken, während ihn die "Stiftung" offenbar am liebsten halbieren möchte.

Noch lieber möchte die Lobbyisten für die Umverteilung nach oben die Gewerbesteuer schnellstmöglich ganz abschaffen, gerade weil sie traditionell die Hinzurechnungen enthält. Wenn man diese Steuer durch eine leichte Erhöhung Körperschaftsteuer ersetzen lässt, dann kann man seine Gewinne noch mehr als bisher ins Ausland verschieben, denn dann hat der Staat kaum noch nennenswerte Hinzurechnungsmöglichkeiten gegen die Auszehrung der deutschen Steuer-Bemessungsgrundlagen (sh. auch weiter unten die Anmerkung zu § 8a KöStG). Zwar sprechen die "Stifter" von einer einheitlichem Bemessungsgrundlage für die Körperschaft- und Gewerbesteuer zur "Vereinfachung" des Verfahrens. Aber diese "Vereinfachung" dient ihnen vor allem dazu, dass auch bei der Gewerbesteuer die Hinzurechnungen entfallen, wenn schon der Lobbyismus für die völlige Abschaffung dieser Steuer nicht reicht.

Die Kritik gegen den Lobbyismus richtet sich hier nicht gegen die Absenkung des kombinierten Unternehmenssteuersatzes aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf das übliche Niveau der westlichen EU-Länder im internationalen "Steuer-Wettbewerb", wenn in Verbindung damit durch die Erweiterung der Bemessungsgrundlagen und durch das Schließen der Steuerschlupflöcher auch das Aufkommen aus der deutschen Unternehmenssteuer wieder auf dieses internationale Niveau drastisch angehoben wird und wenn vor allem die großen Couponabschneider mit ihrer Gesamtbesteuerung wieder auf den Stand der "Wirtschaftswunder"-Jahre gebracht werden.

Eine entscheidende Rolle spielt dabei allerdings die Einführung einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nach dänischem Vorbild, also ohne "Spekulationsfristen" (sh. unten), und ein nicht nur scheinbares Vorgehen gehen die fingierte Gewinnverlagerung ins Ausland. Der bemerkenswerteste, fundierteste und erstaunlich ehrliche Zugang zum Problem der Steuerflucht und zur Neuregelung des Steuersystems in Deutschland sind nach Kenntnis des Verfassers die Untersuchungen von Jarass und Obermair  (sh. hier rossaepfel-theorie.de~#Jarass und Obermair). Diese richtungweisenden Arbeiten werden hier - abgesehen von der Bewertung des Halbeinkünfteverfahrens - weitgehend als Maßstab zugrunde gelegt, so dass die vielen weiteren Details dort nachzulesen sind.

Danach soll zum Schließen der Schlupflöcher die Erweiterung der Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuer erfolgen durch Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, Lizenzgebühren, Mieten einschließlich Leasingkosten und andere Gewinnschmälerungen, mit denen heute in großem Stil künstliche Gewinnverschiebungen in parasitäre Steueroasen konstruiert werden. Dies gleiche Bemessungsgrundlage soll auch für die Körperschaftsteuer gelten. Sie wird schon seit Jahrzehnten bei der Gewerbesteuer praktiziert. Es ist daher kein Zufall, dass sich die Kritik der Lobbyisten gerade gegen diese Steuer richtet (sh. unten).

Besonders deutlich wird die Richtigkeit des Ansatzes von Lorenz Jarass durch das große Lamento über die Hinzurechnung von Schuldzinsen von Seiten der Finanzinvestoren ("Private Equity"), die zuweilen auch - teils zu Recht, manchmal zu Unrecht - als "Heuschrecken" bezeichnet werden (sh. "Private Equity - Die Firmenjäger", zeit.de, 11.5.05). Gerade durch ihre übermäßige Kreditfinanzierung von Firmen-Schluck-, Würg- und Abstoß-Aktionen werden riesige Gewinne gemacht, oft Tausende von Arbeitsplätzen vernichtet oder ins Ausland verlagert und die Werte abgezockt, die die Arbeitnehmer in Jahrzehnten geschaffen haben  (sh. "Schwarzbuch Börse - Heuschrecken und schwarze Schafe", manager-magazin.de, 8.2.06, und dort: "Die übelsten Börsenfälle 2005"). Die Branche zählt dagegen stets etliche Fälle auf, die das Gegenteil beweisen sollen und vielleicht auch manchmal können. Damit kann sie aber keinen Anspruch auf besondere Rücksichtnahme beim Thema Hinzurechnung begründen. Da die "Heuschrecken" in den meisten Fällen ihre eigenen übermäßigen Kredit-Zinsen für den Firmenkauf gerade ihren gesunden Parasitismus-Opfer aufbürden, sie damit aussaugen und so zum Arbeitsplatzabbau zwingen, könnten sie ihr Ansehen durch Verzicht auf diese Strategie erheblich aufbessern. Sie könnten so die überwiegenden schwarzen Schafe in ihren Reihen aussondern und auch halbwegs ethisch orientierte Anleger gewinnen. Eine solche Strategieänderung ist aber allein schon wegen ihres Wettbewerbs untereinander nur möglich, wenn der Staat ihnen dabei "hilft", indem er ihnen hohe Steuern auf ihre gezahlten Kreditzinsen und für ihre Veräußerungsgewinne abnimmt. Andernfalls bietet man ideale steuerliche "Rahmenbedingungen" für das Andocken von Parasiten. Vor allem könnten diese Gewinnsteuern und die Steuern auf die Kreditzinsen nach dem Muster der Gewerbesteuer in Deutschland verbleiben und müssten nicht bei Kreditaufnahme in parasitären Steueroasen dorthin fließen (sh. u.a. den Vortrag von Lorenz Jarass: "Effiziente Unternehmensbesteuerung", Wiesbaden, 2.5.06, S. 3 f., und weitere Quellen, zu finden mit ["private equity" site:jarass.com]).

Nicht die "Heuschrecken" selbst, sondern der deutsche Staat bzw. die Gegner der Besteuerung von gezahlten Schuldzinsen sind also die eigentlich Schuldigen an der "Heuschrecken"-Invasion. Sie nehmen die biblische Plage und die Herrschaft des Kapitals wie ein Naturereignis hin. Die Profiteure des Kahlfraßes wollen ihrerseits nicht darauf verzichten. Auch hier betreiben die Neoliberalen - wie bei der Steuersenkung für Bestverdiener - ihre Arbeitsplatzvernichtung durch Umverteilung nach oben.  Der überwiegend neoliberale Sachverständigenrat der "Wirtschaftsweisen" (sh. hier rossaepfel-theorie.de) ergreift in seinem Jahresgutachten 2005/06 erwartungsgemäß Partei für die Private-Equity-Branche. Die neoliberalen Ideologen und Heuschrecken-Profiteure verbreiten diese  Argumentation in ihren Wikipedia-Beiträgen zur Heuschreckendebatte, indem sie - wie üblich -  Falsches durch Wahres begründen. Zur explosionsartigen Entwicklung dieser derart begrüßten raubtierkapitalistischen Umverteilung nach oben schreibt Joachim Jahnke auf seiner beachtenswerten Website mit ausgezeichneten Grafiken (Stand 15.2.07):

 

Nach einem Bericht der Financial Times verläuft die Kapitalaufnahme der Buy-out Fonds, d.h. ein besonders aggressiver Typ der in Deutschland als "Heuschrecken" gescholtenen Private Equity Unternehmen, in diesem Jahr besonders stürmisch. Allein die 5 größten Fonds konnten in den vergangenen 12 Monaten mehr als 91 Milliarden Dollar an neuem Kapital aufnehmen...

Eine solche Zahl muß man verdeutlichen: Es handelt sich um mehr als das Doppelte des gesamten Aktienkapitals von DaimlerChrysler. Abb. 03452 vergleicht mit den deutschen DAX 30 Unternehmen.

 

Recht erhellend für diese Ideologie-Entwicklung, das Verschulden des Staates und seiner "sachverständigen" Ratgeber  ist der Artikel von Werner Rügemer: "Das stille Werk einer deutsch-christlichen Heuschrecke - ODEWALD & COMPAGNIE", freitag.de, 9.2.07. Es geht um die Aufsplitterung des Speditionsunternehmens trans-o-flex, so dass kein übergeordneter Betriebsrat mehr gefordert werden kann und langjährige Mitarbeiter durch Billiglöhner mit Jahresverträgen in Dutzenden von Splitter-Gesellschaften ersetzt werden. Das Unternehmen wirft auf diese Weise mehr Gewinn ab und lässt sich so mit den üppigen Margen der "Lohnsenker" weiterverkaufen. Die Anwältin der Profiteure weist natürlich den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs zurück. Sie verweist statt dessen triumphierend auf eine angebliche Gesetzeslücke, die sie entdeckt hat und die sich natürlich auch für sie persönlich auszahlt. Für zukünftige Fälle zeigt sie mit dem Finger auf den Gesetzgeber ("de lege ferenda") im berechtigten Vertrauen darauf, dass die neoliberale Regierung solche Tricks weiterhin duldet.

Die zuständige Amtsrichterin war überfordert. Ein Richter sagte dazu: "Wenn man solche Praktiken wie die Verlagerung und rechtliche Neugründung von Niederlassungen akzeptiere, könne man sich den gesetzlichen Kündigungsschutz gleich ganz schenken."

Hier werden zunächst einmal nicht die ökonomischen Fakten, sondern das Recht gegen den Strich gebürstet, wie es bei den Steuervermeidungskünstlern zum Standard gehört. Mit ihnen arbeitet man in dieser Branche eng zusammen, so dass deren Prinzip vom Wettlauf als Igel mit dem gesetzgeberischen Hasen schnell Eingang gefunden hat.

Wenn die "Christlichen" mit der Wähler-Akzeptanz ihrer Umverteilung nach oben nicht zufrieden sind und dies nur auf ihre mangelnde "Kommunikation" zurückführen, so gibt ihnen der Fonds-Betreiber Jens Odewald jedenfalls ein Lehrstück nach dem anderen, wie man solche "Kommunikation" betreibt - als FAZ-Kurator, Journalisten-"Mäzen",  Kanzler-Finanzier, Merkel-Berater, Stiftungs-Wohltäter, CDU-Stiftungs-Beirat, Vorzeige-Patriot, Preisverleiher für "Soziale Marktwirtschaft", großzügiger "Edel"-Gastgeber für Helmut Kohl, Sabine Christiansen, Bundespräsident Köhler, Friede Springer usw. Dazu schreibt Werner Rügemer, a.a.O.:
 

Um Helmut Kohl seinerzeit ein Gerichtsverfahren und unangenehme Forderungen wegen schwarzer Kassen zu ersparen, spendet Jens Odewald ihm immerhin 650.000 Mark. Im Kuratorium der Fazit-Stiftung sorgt er außerdem mit für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, vergibt Stipendien an Journalistikstudenten und finanziert Journalistenschulen. Er gründete den Verein Wir für Deutschland, leitet den Tschibo-Aufsichtsrat ebenso wie den Wirtschaftsbeirat der Konrad-Adenauer-Stiftung und vergibt dort den Preis "Soziale Marktwirtschaft". Odewald habe sich mit der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel getroffen und das Thesenpapier zur "Stärkung niedrig qualifizierter Beschäftigung in Deutschland" diskutiert, berichtet die Stiftung. Ich frage an, ob ich das Papier haben kann. Nein, es sei vertraulich.

Aber die Redakteure von Bild haben Zutritt zu dieser geschlossenen Gesellschaft. So erzählt uns das Massenblatt, das stets die Selbstbereicherung der Politiker und Manager anprangert, dass Jens Odewald jährlich am Vorabend des Tages der Deutschen Einheit in Berlin zum "Einheitsessen" lädt. Im vergangenen Oktober seien im Edelrestaurant Palmenhof seine hundert besten Freunde zusammengekommen, darunter Ex-Kanzler Kohl, Sabine Christiansen, Bundespräsident Horst Köhler, die Verlegerin Friede Springer, der BDI-Geschäftsführer Ludolf von Wartenberg. Die Stimmung sei ganz ausgezeichnet gewesen.
 

Von dieser erlauchten Runde im Berliner "Palmenhof" , bei der natürlich die "SPD-Granden" und Friedrich Merz als "Ehrenredner" nicht fehlen durften, ist auch die Rede in dem Artikel von Jörg Schindler: "Friedrich Merz – ein schmarotzender Abzocker vor dem Herrn?", fr-aktuell. de, vom 10./11.10.2006 (vorübergehend gespeichert im Forum mysnip.de  - Stand 10.2.07). Zu den vielen lukrativen Aufgaben von Merz neben seinen Gala-Vorträgen und Auftritten als CDU-Bundestagsabgeordneter gehörte unter anderem die Beratung des britischen Hedgefonds TCI. In Verbindung mit anderen Finanziers hat TCI die feindliche Übernahme (um nicht zu sagen "Kaperung") der Deutsche Börse geschafft mit anschließender Berufung von Merz  in den Aufsichtsrat der Deutschen Börse.


Als Ökonom mag man nicht gern von der marktwirtschaftlichen Denkweise abweichen und über eine Einschränkung der "Heuschrecken"-Plage durch Marktregulierungen nachdenken. Gleiches gilt für alle anderen Formen von Marktregulierungen. Das gilt jedenfalls so lange, wie man gerade durch steuerliche Maßnahmen die gemeinwirtschaftlichen Ziele marktkonform und punktgenauer erreichen kann als durch solche Regulierungen. Man kann damit also gerade die anvisierten Fälle treffen und zugleich die normalen Kreditfinanzierer schonen. Außerdem nimmt man so den Neoliberalen den Wind aus den Segeln, wenn sie
für Deregulierung trommeln, aber Umverteilung nach oben meinen. Gerade deshalb wird ihnen diese Art der Deregulierung überhaupt nicht gefallen. 

Das Handelsblatt zeigt dagegen viel Verständnis für "Heuschrecken"-Anleger (vielleicht im eigenen Haus?), die sich über die möglichen Ursachen und Risiken ihrer versprochenen Traumrenditen keine Gedanken machen:
 

Denn setzt sich Peer Steinbrück (SPD) durch, müssen Firmen künftig sogar auf ihre Zinskosten Steuern bezahlen - ein schwerer Schlag gegen die Private-Equity-Branche und ihr Modell der außerbörslichen Firmenfinanzierung.
 

(Sh. "Steinbrück schreckt Investoren", Handelsblatt Nr. 152, 9.8.06, Seite 1.)

Im Gegensatz zum Handelsblatt glaubt selbst Josef Ackermann, Chef der Deutschen Bank,
"nicht mehr allein an die Selbstheilungskräfte der Marktwirtschaft", wenn es um die Auswüchse der spekulativen Aufkäufe oder Beleihungen von Immobilien (und Firmen) zu Niedrigzinsen geht (sh. sein Interview: "Ich habe keinen Zweifel an der Stabilität des Bankensystems", faz.net, 20.3.2008).  Er äußerte – zum großen Erschrecken der Neoliberalen – seine Zweifel an den Selbstheilungskräften bei einer Podiumsdiskussion in bezug auf die US-Immobilienkrise. Aber tatsächlich wird das Spekulationsfiber – auch bei den Aktien – durch die jahrelang andauernde Politik des billigen Geldes und die Steuerpolitik der Neoliberalen angetrieben. Die spekulativen Ausschlachtungs-Käufe mit fremdem Geld und Gewinnverschiebungen in Steuer-"Oasen" ließen sich auch in Deutschland etwas eindämmen, wenn die Fremdkapitalaufnahme durch die traditionelle Hinzurechnungen der Schuldzinsen bei der Gewerbesteuer verteuert würde und die Spekulationsgewinne so zumindest teilweise für öffentliche Aufgaben zur Verfügung stünden.

Bezeichnend für den Heuschreckenfra
ß ist auch der Fall der Autovermietung Hertz, wo es absolut nichts zu sanieren gab. Dazu die FAZ vom 31.10.06:
 

Gerade einmal zehn Monate nach der Übernahme wollen die Finanzinvestoren Hertz wieder an die Börse bringen. Es ist schwer erkennbar, welchen Wert sie in dieser Zeit geschaffen haben. Das Geschäft mit Autovermietungen entwickelt sich bei Hertz solide, aber das tat es schon vor der Übernahme, denn Hertz war alles andere als ein Sanierungsfall. Die Finanzinvestoren belohnen sich aber trotzdem für die kurze Arbeit, denn der Emissionserlös ist für Sonderdividenden für die bisherigen Eigentümer bestimmt und nicht für Investitionen in das Unternehmen selbst. Hertz ist bestimmt kein schlechter Börsenkandidat. Potentielle Aktionäre sollten sich aber bewußt sein, daß die Emission nicht dazu dient, Hertz voranzubringen. Die bisherigen Eigentümer füllen ihre Kassen.
 

(Zitiert nach der DLF-Wirtschaftspresseschau vom 31.10.06, 13:55h).

Die Börsen-Zeitung ergänzt (ebd.):
 

Läuft nichts schief, dann haben die Beteiligungskünstler in nicht einmal einem Jahr 60 Prozent ihres Einsatzes heraus - und sitzen bei Hertz nach wie vor am Steuer. Buy-Out-Manager betonen stets die segensreiche Langfristigkeit ihres Engagements und ihr 'Werteschaffen'. Geschwätz von gestern? Greifen die Anleger bei diesem Ausstieg zu, dann nehmen sie einen schnellen Flop in Kauf. Schon mit den bisher von smarten Buy-Out-Jungs an die Börse gebrachten Kandidaten haben Investoren vielfach ein schlechtes Geschäft gemacht.
 

Man sieht also auch hier, wie recht Peer Steinbrück hier ausnahmsweise einmal hat, wenn er die Zinskosten für Abzockerei und Steuervermeidung besteuern will. Man sieht aber auch, welche Qualität die "Informationen" des Handelsblattes und ähnlicher Blätter haben, wenn es um die Besteuerung ihrer Eigner, Haupt-Meinungsmacher und ihrer "Bestverdiener"-Kundschaft geht.

Nach der Eurowings-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-294/97, 26.10.1999) zur Gewerbesteuer sind allerdings Hinzurechnungen nicht zulässig, wenn dadurch die Dienstleistungsfreiheit ausländischer EU-Unternehmen gegenüber deutschen Unternehmen beeinträchtigt wird, wenn also z.B. deutsche Dienstleister gegenüber den ausländischen Dienstleistern durch einzelne steuerliche Regelungen im Vorteil sind. Dazu gehört lt. dieser Entscheidung der gesetzliche Verzicht auf vollständige oder hälftige Hinzurechnungen solcher Beträge gegenüber deutschen Unternehmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung dieser Beträge in Deutschland. Das betrifft einige Fällen des § 8 Gewerbesteuergesetz, insbesondere im Falle von Miet- und Leasingkosten. Dieser übertriebene Hinzurechnungs-Verzicht ist aber ohnehin problematisch, weil ja nicht genau diese Mietbeträge bei den Vermietern der Gewerbesteuer unterliegen, sondern nur die Differenz  solcher Erträge zu den entsprechenden Aufwendungen der Vermieter. Der EuGH hat diese falsche Aufwands- und Ertragsrechnung durchaus erkannt, denn in dem Urteil heißt es:
 

Wie sich aus den Akten des Ausgangsverfahrens ergibt, verfügt der Leasinggeber über verschiedene Möglichkeiten, seine effektive steuerliche Belastung zu senken, etwa durch Zugrundelegung des Buchwerts der Wirtschaftsgüter anstelle ihres Verkehrswerts, Hinzurechnung nur der Hälfte anstelle der vollen Dauerschulden, Finanzierung des Kaufs der Wirtschaftsgüter über Forfaitierung zwecks Verringerung des Gewerbekapitals und Berücksichtigung nur des tatsächlichen Gewinns aus den in Deutschland vermieteten Wirtschaftsgütern und nicht der Hälfte des Mietzinses. So gestatten es auch von deutschen Banken angebotene "Leasingfonds", den Anfall von Gewerbeertragssteuer vollständig und den von Gewerbekapitalsteuer für einen Teil der Vertragslaufzeit zu vermeiden.
 

Generell handelt es sich bei dem Verzicht auf Hinzurechnungen vor allem um ein Ergebnis des Lobbyismus. Zur geplanten Korrektur des deutschen Rechts im Anschluss an die Eurowings-Entscheidung sagte Gerd Müller-Gatermann, MinDirg im BMF, in seinem Vortrag "Gewerbesteuer - quo vadis?" auf dem Steuerberatertag am 27.10.2003 in Erfurt (sh. dstv.de):
 

Gleichzeitig wird die sogenannte Eurowings - Entscheidung des EuGH umgesetzt. Danach erfolgt die hälftige Hinzurechnung bei Mieten etc. unabhängig davon, ob beim Empfänger der entsprechende Betrag der Gewerbesteuer unterliegt. Die Kürzung beim Empfänger erfolgt jedoch nur in dem Falle, dass beim Zahlenden hinzugerechnet wird.
 

Unter dem Wikipedia-Stichwort Eurowings-Entscheidung wird statt dessen der aufweichende Lobbyisten-"Kompromiss"-Vorschlag erwähnt, "Miet- und Pachtzinsen generell, allerdings nur noch zu 25% dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen". Eine EU-konforme Neuregelung zum Schließen der Schlupflöcher wird nun jedoch in der schwarzrötlichen Koalition erheblich erschwert durch den starken Einfluss der Lobbyisten in den "christlichen" Parteien wie auch bei ihren Gesetzes-Einflüsterern der "Stiftung Marktwirtschaft"  und in den neoliberalen Medien.
 

So schreibt z.B. Johanna Hey, Mitarbeiterin beim "Steuergesetzbuch" der Stiftung Marktwirtschaft, in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU "Ein modernes Deutschland - Konzept 21" (BT-Drucks. 15/2745) und zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer neuen Einkommensteuer und zur Abschaffung der Gewerbesteuer" (BT-Drucks. 15/2349) - anlässlich der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 19. Januar 2005, Seite 3:
 

Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es zu einer Abschaffung der Gewerbesteuer keine Alternative. Die Gewerbesteuer begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG2. Diese werden auch durch die Anrechnung der Gewerbesteuer in der Einkommensteuer (§ 35 EStG) nicht beseitigt, sondern noch vertieft3. Zudem lassen sich Hinzurechnungs- und korrespondierende Kürzungstatbestände nicht europarechtskonform ausgestalten4.
___________

2 S. die erneute Vorlage des FG Niedersachsen 21. 4. 2004 – 4 K 317/91, FR 2004, 907.
3 Zur Vorgängerregelung des § 32c EStG BFH Beschl. v. 24. 2. 1999 X 171/96, BStBl. II 1999, 450.

4 S. EuGH v. 26. 10. 1999, Rs. C-294/97, Slg. 1999, 7447 (Eurowings).
 

"Aus wissenschaftlicher Sicht" handelt es sich bei einer solchen Argumentation gegen die Gewerbesteuer aber eher um die TINA-Formel von Margaret Thatcher ("There Is No Alternative"). Die "erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG" wurden zu Recht vom Niedersächsischen Finanzgerichts geäußert (sh. "Neueste Entwicklungen im deutschen Steuerrecht", SteuerRevue 9/2004, S. 638, eycom.ch). Sie zielen aber nicht auf eine "Abschaffung der Gewerbesteuer", sondern  auf den Missstand, dass nicht auch Betriebe von Freiberuflern der Gewerbesteuer unterliegen, sondern dass z.B. Anwälte und Steuerberater-Sozietäten  von der Gewerbesteuer befreit sind, dass man sie also gegenüber den anderen gewinnorientierten Unternehmen privilegiert. Im Grunde gilt dieses Privileg auch für die neoliberalen  "Denkfabriken" und ähnliche Einrichtungen, die nur deshalb keine Gewinne ausweisen, weil die Überschüsse aus den "Spenden" und sonstigen "nützlichen Aufwendungen" der Lobbyisten für die teuren PR-Kampagnen der Institute schon vorher "weggedrückt" werden durch hohe Gehälter und Honorare für die "Gutachter" und sonstigen Söldner.

Besonders auffällig im obigen Zitat ist der Satz: "Zudem lassen sich Hinzurechnungs- und korrespondierende Kürzungstatbestände nicht europarechtskonform ausgestalten4." Nach den obigen Ausführungen zu der Eurowings-Entscheidung dürfte klar sein, dass es sich bei dieser kategorischen Aussage ohne jeden Hinweis auf die eigentlichen Gründe um reinen Lobbyismus handelt.


Die "Stiftung" möchte jedenfalls möglichst alle Schlupflöcher beibehalten, denn in ihren "Kernpunkten" (sh. "Das Allgemeine Unternehmensteuergesetz (UntStG)", stiftung-marktwirtschaft.de, 29.6.06, S. 3) fordert sie:
 

* Keine ertragsunabhängigen Elemente in der Allgemeinen und Kommunalen Unternehmensteuer; Stabilisierung des gemeindlichen Steueraufkommens durch Beteiligung der Betriebsstättenkommunen am ertragsunabhängigen Lohnsteueraufkommen
* Zur Lösung des Problems unangemessener Finanzierungsgestaltungen kann die Nutzung von Zinsaufwand zeitlich gestreckt werden (Ersatz für die Beschränkung der Gesellschafterfremdfinanzierung durch § 8a KStG und die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen)
 

Der § 8a KöStG zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung ist zwar "auch bei Vergütungen für Fremdkapital anzuwenden, das die Kapitalgesellschaft von einer dem Anteilseigner nahe stehenden Person im Sinne des § 1 Abs. 2 des Außensteuergesetzes oder von einem Dritten erhalten hat, der auf den Anteilseigner oder eine diesem nahe stehende Person zurückgreifen kann" (sh. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kstg_1977/gesamt.pdf), aber die Verfasser der "Stiftungen" wissen sicher ganz genau, wie schwer solche Personal- und Kapitalverflechtungen mangels Mithilfe der parasitären Steueroasen aufzuklären sind.

Etliche der "Stifter" werden diese angedienten Schlupflöcher zu Recht genutzt haben und werden mit ihren Gewinnen auch weiterhin  (zu Unrecht) "stiften" gehen wollen (der etwas genervte Kalauer gegen die Gemeinwohl-Attitüde sei verziehen!). Bei den Hinzurechnungen geht es im Zeichen der staatlich geförderten Steuerflucht-"Globalisierung" ja gerade darum, ein Mittel gegen diese Mauer der Verschleierungen zu finden. Zur Nutzung des legalisierten Steuerdumpings schreibt DIE ZEIT vom 6.7.2006  unter der Überschrift "Tricksen erlaubt":
 

Ganz legal subventioniert der hiesige Fiskus den Export von Arbeitsplätzen in Länder, die weniger Steuern verlangen. Ein deutscher Konzern etwa, der eine Tochtergesellschaft in einem Niedrigsteuerland gründet, kann die Ausgaben dafür in Deutschland absetzen - während fast alle Einnahmen dieser Tochtergesellschaft am deutschen Fiskus vorbeifließen. So etwas gibt es in kaum einem anderen Industrieland.
 

Die neoliberalen Politiker sind anscheinend an einer Aufklärung gar nicht interessiert, denn weiter heißt es dort:
 

Die amtlichen Zahlen des Finanzministers hinken der Realität hinterher. Welches Unternehmen wie viel Steuern wann und wo gezahlt hat, weiß zwar das Finanzamt vor Ort - aufbereitet und weitergeleitet werden diese Zahlen aber nicht. Es gibt keine Branchendaten und keine Informationen, die zwischen Kapital- und Personengesellschaften unterscheiden. Die Europäische Kommission hat in der Frage schon vor den Deutschen kapituliert, die nicht einmal verlässliche Schätzungen liefern können: In der Brüsseler Tabelle über die Unternehmensbesteuerung in Europa fehlen die deutschen Zahlen (ZEIT Nr. 25/06). »Da lacht sich das Ausland doch kaputt«, sagt Stefan Bach, Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin.
 

Der geballte Widerstand der Lobbyisten hat sich schon formiert gegen das Schließen der riesigen Schlupflöcher bei internationalen Verflechtungen. Dazu schreibt die Financial Times Deutschland vom 20.7.06 unter der Überschrift "Glos lehnt Steinbrücks Steuerpläne ab":
 

"Ich werde keiner Lösung zustimmen, in der die Zinsen von schwach kapitalisierten mittelständischen Unternehmen, die klassische Betriebsaufwendungen sind, dann wieder Grundlage der Besteuerung werden", sagte Glos am Mittwoch bei der Vorstellung der Mittelstandsinitiative der Regierung.

Finanzminister Steinbrück und die SPD-Fraktion plädieren dafür, Fremdkapitalaufwendungen künftig der Gewerbe- und auch der Körperschaftsteuer zu unterwerfen. Bisher werden von der Gewerbesteuer nur Dauerschuldzinsen erfasst. Durch Hinzurechnung ertragsunabhängiger Elemente zum Gewinn will Steinbrück den Einnahmeausfall begrenzen, den die geplante Senkung des Unternehmensteuersatzes auf unter 30 Prozent verursacht. Die Kritik an diesen Plänen ist massiv: Sie würden Unternehmen auch in Verlustphasen zwingen, Steuern zu zahlen, monieren CDU/CSU und die deutschen Wirtschaftsverbände...
 

Finanzminister Peer Steinbrück war zu Beginn der Schröder-Koalition einer der Hauptakteure bei der Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent und auch ansonsten kein Verfechter der Sozialdemokratie (sh. rossaepfel-theorie.de). Auch ihm geht es anscheinend gar nicht so sehr um das Schließen der Schlupflöcher und um Steuergerechtigkeit, sondern wohl hauptsächlich um die Verfassungs- und EU-Konformität seines Gesetzentwurfs, denn in dem Artikel heißt es weiter:
 

In einem Schreiben an die 14 Chefs der Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften zeigten sich Steinbrück und Koch offen für neue Finanzierungsvorschläge.
 

Immerhin bemerkt Roland Koch:
 

Wenn 30 Prozent der Gewinne, aber 50 Prozent der Kosten, die weltweit entstehen, in Deutschland geltend gemacht werden, muß man seine Strategie überdenken. Mit unserer Reform geben wir dazu einen Anreiz...
 

(sh. "Steinbrück und Koch im Interview - 'Deutsche Gewinne sollen auch hier versteuert werden'", faz.net, 4.11.06), und Peer Steinbrück ergänzt (ebd.):
 

Im Kern geht es darum, daß nicht länger Forschung und der damit verbundene Aufwand in Deutschland stattfinden, aber die Lizenzerlöse in London oder Dublin anfallen...

Richtig ist, daß Börsengesellschaften derzeit effektiv im Durchschnitt nur eine Belastung von 28 bis 29 Prozent tragen. 7 bis 8 Milliarden Euro gehen damit dem Fiskus in Deutschland verloren. Bei allen Kapitalgesellschaften liegt die effektive Steuerbelastung bei 36 Prozent. Analysen zeigen, daß es auch hier Verschiebebahnhöfe gibt...

Funktionsverlagerung, Wertpapierleihe oder die Abschaffung der degressiven Abschreibung dienen der Finanzierung der Steuersatzsenkungen und anderer Entlastungen, die sich immerhin auf 29 Milliarden Euro addieren. Netto geht es um die Entlastung von 5 Milliarden Euro, die aber durch den Impuls dieser Reform kompensiert werden sollen.
 

Die "7 bis 8 Milliarden Euro" sind nur der Steuerflucht-Verlust durch die "Börsengesellschaften". Wenn man die Selbstdarstellungsbemühungen der neoliberalen Groß-Koalitionäre Koch und Steinbrück bedenkt, werden damit die tatsächlichen Zahlen drastisch heruntergespielt. Dagegen dürfte die Kompensation der  "5 Milliarden" bzw. "29 Milliarden Euro" für die Steuersenkung zugunsten von Couponabschneidern und Unternehmen eher viel zu optimistisch angesetzt sein. Steinbrücks Alternative: "Was passiert, wenn nichts passiert?" (ebd.) lenkt lediglich ab von der Alternative einer adäquaten Hinzurechnungen der Gewinnverschiebungs-Potenziale und von der unglaublichen Steuersenkung für Couponabschneider.
 

Anstelle der schöngerechneten "5 Milliarden" veranschlagt die Deutsche Steuergewerkschaft eher das Doppelte. Dazu heißt es in ihrer Stellungnahme:
 

Der durch die Unternehmensteuerreform 2008 verursachte Ausfallbetrag wird sich nach Ansicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft eher in Richtung 10 Milliarden orientieren. Für die öffentlichen Haushalte sind Finanzlöcher in diesem Ausmaße nicht verkraftbar, wenn das Ziel ausgeglichener Haushalte nicht gefährdet werden soll.
 

(Sh. "Stellungnahme der Deutschen Steuer-Gewerkschaft zu dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen 'Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008'", Drucksache 16/4841, dstg.dbb.de, 7.5.2007.) Das hinderte aber eine Chefredakteurin wie Ursula Weidenfeld von der Zeitschrift Impulse natürlich nicht, in einer Diskussion mit dem Ökonomen Rudolf Hickel immer wieder das Gegenteil zu behaupten. (Sh. die Video-Aufzeichnung der Sendung "Preise hoch – Abgaben runter – Sind Steuersenkungen die Lösung?", Presseclub, phoenix.de, 18.5.2008, als Beispiel für den penetranten Neoliberalismus von vielen Wirtschaftsjournalisten.)


Zur Vermeidung von Härtefällen bei "ertragsunabhängigen Elementen" (sh. die obigen Forderungen der "Stiftung") sind in dem Konzept von Lorenz Jarass und Gustav M. Obermair detaillierte Vorkehrungen getroffen (sh. hierzu rossaepfel-theorie.de). Zu diesen Vorschlägen gehört auch:

 

Ein Gewerbesteuerfreibetrag von 30.000 Euro für Zurechnungen von Schuldzinsen und Lizenzgebühren.

 

(Sh. Lorenz Jarass: "Unternehmenssteuerbelastung - ein Standortnachteil?", Wirtschaftsdienst, 85. Jahrgang 2005, Heft 4, HWWA, Seite 6, und allgemeiner zur Gewerbesteuer:  L. Jarass und G. M. Obermair: Unternehmenssteuerreform 2008, Wiesbaden, 10.5.2006, und  "Tricksen erlaubt", DIE ZEIT vom 6.7.2006).

Die Ausführungen von Lorenz Jarass lassen sich wie folgt ergänzen:

Die Beschäftigung und Eigenkapitalbildung bei den Unternehmen entsprechend ihrer Arbeitsplatzbeschaffung lässt sich wesentlich zielgenauer fördern durch die Steuerfinanzierung von Sozialabgaben nach den skandinavischen Erfolgsmodellen mit entsprechenden Einkommensteuersätzen für Besser- und Bestverdiener (sh. rossaepfel-theorie.de).

Soweit die Unternehmen jedoch bei gesenkten Lohnzusatzkosten aus Wettbewerbsgründen zu niedrigerer Preiskalkulation gezwungen sind, bedeutet dies ebenfalls eine höhere Beschäftigung der Wirtschaft, weil mit dem gleichen Budget höhere Mengen nachgefragt werden können und diese Nachfrage wegen der Preissenkungen außerdem weniger auf importierte Waren und Leistungen gerichtet ist. Auf jeden Fall führt die Absenkung der Lohnzusatzkosten tendenziell bei lohnintensiveren Betrieben zur Stärkung des Eigenkapitals, weil die Steuern auf die hinzugerechneten Fremdkapitalzinsen hier ebenfalls in die Preiskalkulation eingehen und die durchschnittliche Preissenkung nur im Rahmen der Kostenersparnis aus Sozialbeitragssenkungen abzüglich Gewerbesteuererhöhung erfolgen wird. - Bei kapitalintensiveren Betrieben führt diese Kalkulation jedenfalls dann, zur Stärkung des Eigenkapitals, wenn auf die manipulierte Fremdkapitalfinanzierung durch Kapitalverlagerung in parasitäre Steueroasen verzichtet wird.

Im Falle von Verlusten beim Gewerbeertrag entfallen die übrigen Unternehmenssteuern im allgemeinen ohnehin, denn ohne Hinzurechnungen zum Unternehmensergebnis ist der Unternehmensverlust noch größer als der Gewerbeertrag. Die gewerbesteuerlichen "Kürzungen" (als Gegenstück zu den Hinzurechnungen) spielen meist eine untergeordnete Rolle. Anstelle von Unternehmensgewinnen hat man also Verluste, die zur Steuerminderung in künftigen Jahren vorgetragen werden können. Gegen die Hinzurechnungen beim Gewerbeertrag wird argumentiert, dass man bei Verlusten außerdem noch mit den laufenden Kosten einschließlich hoher Managervergütungen belastet sei. Also könne man nicht auch noch die Gewerbesteuer auf die Hinzurechnungen tragen.

Zwar gehört die Gewerbesteuer nicht zu den persönlichen Steuern, sondern neben der Grundsteuer zu den Realsteuern (§ 3 Abs. 2 Abgabenordnung). Sie dient als Betriebsausgabe eher zur Unterhaltung der betrieblich genutzten regionalen Infrastruktur.  Das Unternehmen muss zwar Strom, Wasser, Kfz-Steuer usw. bezahlen, weil es sonst abgeklemmt und der Fuhrpark stillgelegt wird. Man will aber bei  echter oder künstlicher Gewinnauszehrung  keinen Beitrag mehr für seine Nutzung der übrigen Infrastruktur leisten, denn wenn man auch noch Gewerbesteuer zahlen müsse, werde der Konkurs noch mehr beschleunigt.

Um bei vorübergehenden finanziellen Engpässen zu helfen und die Arbeitsplätze des kranken Unternehmens zu erhalten, könnte der Staat tatsächlich die Gewerbesteuer für einige Jahre stunden, bis das Unternehmen wieder zu solchen Mindestbeiträgen imstande ist. Wenn das Unternehmen aber weiter dahin siecht und nicht einmal solche Mindestbeiträge nachzahlen kann, dann bleibt ihm das Schicksal nicht erspart, das ihm auch bei Verzug mit den übrigen Betriebsausgaben droht. Der Staat kann zwar bei der Erhaltung von Arbeitsplätzen helfen, kann dies aber nicht um jeden Preis tun und tut es sonst auch kaum. Im Grunde handelt es sich beim Verzicht auf solche Mindestbeiträge zur Infrastruktur um eine Subvention. Aber das hier verbrannte Geld wird dringend gebraucht, zum Beispiel auch zur Förderung des Arbeitsmarktes, indem die Beiträge für den Sozialstaates nicht allein den Löhnen im unteren und mittleren Bereich bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen aufgebürdet werden.

Wenn die Unternehmerverbände mit ihren finanzstarken "Stiftern" tatsächlich  ihren vorgeschobenen finanzschwachen Verbandsmitgliedern helfen wollten, dürften sie den Wettbewerb zu deren Lasten nicht verzerren. Dies geschieht aber, indem sie ihren großen Mitgliedern mit Auslandsbeziehungen und aufwendiger Steuerfluchtberatung die Schlupflöcher offen halten und so die kleinen Mitglieder dazu treiben, dass sie aus Wettbewerbsgründen immer mehr Personal entlassen müssen. Ohne Festhalten an den Schlupflöchern könnte man auch den kleinen Verbandsmitgliedern helfen durch Steuerfinanzierung von Sozialabgaben, nach deren Senkung auch die Großen ständig rufen, denn damit hätten auch sie nach ihren eigenen Aussagen weniger Veranlassung, ihre Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern.

Mit weiteren Steuersenkungen ist den meisten Arbeitsplatzbeschaffern kaum geholfen, denn fast alle liegen mit ihren Steuersätzen weit unter der bisherigen kombinierten Gesamtbelastung von Kleinanlegern bei Kapitalgesellschaften (sh. die obigen 34,38% + Gewerbesteuer), und die teilweise Steuerfinanzierung der Sozialbeiträge für ihre Arbeitnehmer könnte sie viel mehr entlasten. Dazu heißt es auf der Seite des Bundesfinanzministers mit einem fragwürdigen Lob auf die Vorgängerregierung seines Partei-"Genossen" Schröder, aber mit offenbar richtigen Zahlen (sh. bundesfinanzministerium.de, Stand 21.7.06.):
 

Insbesondere als Ergebnis der Entlastungen im Rahmen der Steuerreform 2000 haben 97 Prozent der deutschen Personengesellschaften eine Steuerlast von unter 38,65 Prozent, d.h. unterhalb der aktuellen Definitivbelastung der Kapitalgesellschaften. Über 90 Prozent haben eine steuerliche Belastung von weniger als 30 Prozent  und  75 Prozent der Personengesellschaften zahlen weniger als 15% Prozent (Anlage 2). Deshalb besteht für Personenunternehmen grundsätzlich kein Bedarf für weitere Steuerentlastungen.
 

Richtig erscheinen die Zahlen für "75 Prozent der Personengesellschaften" deshalb, weil sie vor der "Steuerreform 2000" offenbar auch nicht wesentlich anders waren als heute - trotz der Senkung des Eingangssteuersatzes für die Einkommensteuer. Damals und auch noch im August 2003 hieß es schon auf der Seite des Bundesfinanzministers:
 

"Die Hälfte aller Personenunternehmen hat einen Gewinn von unter 26.000 € im Jahr. Dreiviertel liegen unter 52.000  €; nahezu alle unter 128.000 €!" (sh. BMF: Grafische Darstellungen, Mai 2005/August 2003, Blatt 11).
 

Mit einem Gewinn von 52.000 Euro dürfte ein Unternehmerehepaar auch heute noch in etwa bei dem Durchschnittssteuersatz von 15% liegen, denn allein durch den Ansatz der Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10  EStG hat das Ehepaar bei entsprechenden Aufwendungen einen Sonderausgaben-Abzug von 6.136 +  2.668 + 1.334 = 10.138 Euro. Allein damit bleibt also das zu versteuernde Einkommen des Ehepaars schon unter 42.000 Euro (vgl. OFD München/Nürnberg, ESt-Kartei, 11.3.05, Seite 18). Für 42.000 liegt seine Durchschnittsbelastung für das Jahr 2005 bei 15,7% und die Grenzbelastung bei 27,75% (sh. BMF: abgabenrechner.de). Da es für Kapitalgesellschaften keinen progressiven Tarifverlauf und i.a. auch keinen tariflichen Grundfreibetrag gibt (vgl. § 7 und 23 KöStG, § 20 EStG), sind mit ihren Steuersätzen kaum die Differenzsteuersätze (= "Grenzsteuersätze") des Einkommensteuer-Tarifs zu vergleichen, sondern nur die Durchschnittssteuersätze der Personenunternehmen und der übrigen Einkommensteuerzahler. Dass die obigen Zahlen des Bundesfinanzministers auch so zu verstehen sind, ergibt sich aus seiner zitierten "Anlage 2". - Die Gewerbesteuer entfällt bei Personenunternehmen für Gewerbeerträge bis zu 24.500 Euro. Sie beträgt für die nächsten 12.000 Euro nur ein Fünftel ihre vollen Satzes und ist darüber hinaus auch für jeweils 12.000 Euro in Fünftelschritten gestaffelt (sh. § 11 GewStG), so dass sie hier bei Gewinnen "unter 52.000 €" kaum den kombinierten Durchschnittssteuersatz beeinflusst.

Während die kleinen Privatanleger schon seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens die Steuersenkung für Bestverdiener zu Unrecht mitfinanzieren, will man den kleinen Unternehmern zu Recht die Wahl für die Beibehaltung ihrer Besteuerung nach dem bisherigen Verfahren, also nach ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit belassen.

Bei steuerfinanzierter Entlastung der Unternehmen von der einseitigen Überbürdung ihrer Löhne und Gehälter mit den Kosten des Sozialstaates könnten sie jedenfalls mehr Arbeitsplätze schaffen als verloren gehen durch das Ausscheiden von Unternehmen, die  dauerhaft nicht einmal für ihre Infrastrukturnutzung bezahlen können, wenn man die echten oder künstlichen Gewinnauszehrungen zur ihrer Gewerbesteuer-Bemessungsgrundlage hinzurechnet.

Um den neoliberalen Lobbyisten in der Regierung und in den Medien klar zu machen, dass die Infrastruktur für ihre Kundschaft nicht kostenlos zu haben ist, müsste man anscheinend auch noch den gesamten Staat privatisieren. Erst dann wäre er wohl nach ihrer Logik berechtigt, selbst auch solche Mindestgebühren zu erheben.

In dem oben zitierten Artikel Tricksen erlaubt" heißt es zum Schluss:
 

Auch wenn der Finanzminister jetzt die Sätze senkt - er senkt sie in der Logik des Steuerwettbewerbs immer noch nicht stark genug. Darüber hinaus machen seine Pläne das Recht an einigen Stellen wieder komplizierter. Deutschland könnte im Kampf gegen die Steuervermeidungsindustrie tatsächlich erfolgreich sein. Das aber geht nur mit noch niedrigeren Sätzen, die das Land im globalen Steuerwettbewerb attraktiver machen - und zugleich den Anreiz für die Unternehmen senken, Steuern um jeden Preis zu vermeiden. Und mit einem stark vereinfachten Steuerrecht, in dem es nur noch wenige Ausnahmen gibt, die Großunternehmen zum eigenen Vorteil nutzen können.

Niemand weiß das besser als die Berater selbst. Um so mehr wundern sie sich über die kleine Reform der Großen Koalition. »Die Regierung kuriert nur an den Symptomen, beseitigt aber nicht die Ursachen«, sagt einer der beiden. Er wird auch künftig genug Arbeit haben.
 

Die Verwunderung über die "kleine Reform der großen Koalition" ist berechtigt, aber das Mittel kann nicht eine weitere Steuerspirale nach unten sein. Vielmehr müsste man zunächst einmal die EU-Subventionen streichen, durch die solches Steuerdumping überhaupt erst ermöglicht wurde, wie etwa im Falle der Slowakei und Rumäniens mit ihren Einheitssteuersätzen von 19 oder gar 16 Prozent oder in Irland und etlichen anderen EU-Ländern. Sodann müsste die EU mit scharfen Mitteln auf alle Gewinnverschiebungen ihrer Unternehmen in Steuer-"Oasen" reagieren.

Als Beispiel  wurde hier bereits die  Ermahnung des Schweizer Ständerates durch das Bundesratsmitglied Kaspar Villinger in der Sitzung vom 2.6.03, 18:15h, zitiert (sh. rossaepfel-theorie.de):
 

Wir müssen mit den Amerikanern und als Welthandelsnation auch mit allen uns umgebenden Staaten zu einem Einvernehmen kommen. Wenn uns drei, vier Staaten das Doppelbesteuerungsabkommen kündigen, haben wir ein Problem, und zwar ein echtes und ein substanzielles.
 

Deutschland muss also nicht den Sankt-Nimmerleins-Tag abwarten, an dem sich der letzte Dumping-Profiteur in der EU zu geeigneten Maßnahmen bequemt. Aber in Deutschland muss zunächst einmal der politische Wille entstehen gegen die deutschen Dumping-Profiteure und gegen jene, die sich hier eine noch weitere Absenkung ihres Einkommensteuer-Spitzensatzes erhoffen durch die Dumping-Spirale und die dadurch noch weitere Steuergeschenke erwarten aus der Unternehmenssteuerreform einschließlich Abgeltungssteuer.

Die stärksten Köder zur Steuerflucht in die Schweiz winken dort im Briefkasten-Holding-Kanton Zug – mit zig Milliarden Verlusten für die  EU, die Entwicklungsländer und die übrigen Schweizer Kantone (sh. hier auch Schroeders-Freunde.htm) . Aber die Normalverdiener in Zug erkennen zunehmend, dass sie von diesem Steuer-Parasitismus nicht profitieren, sondern durch den invasionsbedingten Anstieg der Lebenshaltungskosten nur draufzahlen (sh. dazu das interessante DLF-Interview vom 19.2.07, 6:47 bis 6:57 Uhr, mit Stefan Gisler, Kantonsrat der Sozialistisch-Grünen-Alternative SGA in Zug). Was z.B. in Österreich die parasitären "Stiftungen" sind, oder die Kitzbühel-Connection und die neue "Gruppenbesteuerung", das sind in der Schweiz unter anderem die Holdings. Dazu heißt gemäß "Änderung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974; Unternehmenssteuerreform vom: 13. Februar 2007":
 

Holdinggesellschaften sind Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, deren Zweck hauptsächlich in der Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmungen besteht und die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben. 
 

Ihre "Geschäftstätigkeit" in der Schweiz besteht also ausschließlich in der Gewinnverschiebung und legalisierten Steuerhinterziehung zu Lasten der Steuerzahler in Drittstaaten.

Bei einer Sitzung des Zuger Kantonsrates vom 30.3.06 sagte Gisler lt. Sitzungsprotokoll:

 

Bereits vor längerem hat der schweizerische Mieterverband aufgezeigt, dass Familien mit steuerbaren Einkommen von rund 70'000 Franken in Zug schweizweit am teuersten leben. Letzte Woche hat nun die UBS Zug in ihrer Wirtschaftsstudie klar aufgezeigt: Von Zugs bisheriger Tiefststeuerpolitik profitieren die Reichsten. Man muss schon ein steuerbares Einkommen von über 200'000 Franken haben, bis die hohen Kosten für das Wohnen aufgehoben werden.
 

Das obige durchschnittliche Familieneinkommen in Zug von 70.000 Franken entspricht etwa 47.000 Euro. Dagegen sind die etwa 134.000 Euro für die Zuger Steuerflucht-Helfer, Briefkasten-Betreiber wie auch für ihre Kundschaft eher eine Kleinigkeit. Noch wesentlich krasser ist das Verhältnis von Umverteilungsopfern und Profiteuren in EU-subventionierten Steuerflucht-"Oasen" wie der Slowakei, Rumänien usw.

Aber auch etliche Alt-EU-Länder gehören zu den Steuerflucht-Profiteuren, wie Luxemburg, Österreich und Großbritannien, nicht nur mit seinen Kanalinseln,
sowie ganz besonders auch Irland mit speziellen Offshore-Ködern, das für sein Steuer-Dumping immer noch subventioniert wird, obwohl das dortige Pro-Kopf-Einkommen inzwischen höher ist als in Deutschland. Inzwischen konkurriert auch Deutschland seit der pinkgrünlichen Umverteilung unter dem Kanzler der Bosse beim Steuerdumping, z.B. zu Lasten der immer noch erfolgreichen skandinavischen Länder. Selbst die "christlichen" und die übrigen neoliberalen Meinungsmacher jubeln ihm für diesen Verrat an der Sozialdemokratie immer noch nach.

Besonders erfinderisch bei der Abschöpfung von Gewinnen aus Deutschland und anderen Ländern sind auch die Niederlande mit ihrer Niedrigstbesteuerung von Lizenzgebühren. So ermöglich man z.B. der Firma IKEA, den größten Teil ihrer üppigen Gewinne aus Deutschland in die Niederlande zu verschieben, indem dort einfach nur eine IKEA-Lizenzvergabestelle angemeldet wird - zu Lasten der Mitbewerber in Deutschland (sh. Monitor: "Das unmögliche Möbelhaus – IKEAs ganz legale Steuertricks", wdr.de, 30.6.05; vgl. auch:  "Fluchtpunkt Amsterdam – Die niederländische Metropole wird als Steueroase immer beliebter – nicht nur bei großen Konzernen", DER SPIEGEL 9/2007, S. 107, ferner den ironischen Titel "Sympathie für Holland", sueddeutsche.de, 6.2.07, und die SOMO-Studie von Michiel van Dijk et al.:
The Netherlands: A Tax Haven?, Amsterdam, November 2006 ). Solche parasitären Manipulationen sind der Ausgangspunkt für die Vorschläge von Jarass und Obermaier (sh. hier Abschnitt 4 gegen die Regierungs-"Berater" der profitierenden Lobbyisten ).


Gegen die eigenen Dumping-Mitglieder ist die EU machtlos, weil die angeblich alle ihren eigenen Staatsangehörigen die gleichen Steuervorteile gewähren wie den übrigen EU-Mitgliedern und weil der Parasitismus unter diesen Voraussetzungen erlaubt ist. Dagegen verstoße die Schweiz gegen diese Regeln. Der Streit verschärft sich einmal wieder. So schreibt swissinfo.org:

 

Im Steuerstreit mit der Schweiz beginnen die EU-Länder nächsten Dienstag ihre Beratungen für ein Verhandlungsmandat. Die Tonart verschärft sich.
Am Wochenende bezeichnete die Schweizerische Volkspartei den Druck aus Brüssel als "erpresserisch". Laut dem ehemaligen deutschen Finanzminister Hans Eichel ist das Steuersystem gewisser Kantone extrem unfair.
Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) forderte am Wochenende, dass sämtliche laufenden Verhandlungen mit der EU eingestellt werden.
 

(Sh. "Spannung im Steuerstreit Schweiz-EU steigt", www2.swissinfo.org, 25.2.07, m.w.Nachw.). Die SVP ist als bürgerlich-konservative Regierungspartei die stärkste politische Kraft in der Schweiz und entspricht insofern etwa der deutschen "christlichen" Union, so dass die beiden Konservatoren und Fortentwickler von parasitären Privilegien eigentlich füreinander Verständnis haben müsste.

 




5.3) "Duale Einkommensteuer" der "Wirtschaftsweisen"


Die Duale Einkommensteuer ist eine Besteuerung von unterschiedlichen Einkommensarten zu unterschiedlichen Steuersätzen. Damit ist insbesondere die steuerliche Privilegierung von Kapitaleinkünften gegenüber Einkünften aus eigener Arbeit gemeint, um der Kapitalflucht entgegenzuwirken. Hierbei wird der Eindruck erweckt, als müsse man für Kapitaleinkünfte einen deutlich niedrigeren Höchststeuersatz anwenden als bei Arbeitseinkünften, da man die Kapitalflucht wegen der niedrigeren Dumpingsteuern in anderen Staaten sonst nicht verhindern könne. Das Kapital würde nämlich sonst in die parasitären Oasen gebracht und von dort als gewinnmindernder Kredit oder gewinnabschöpfendes Eigenkapital zurückgeholt. Auf diese Weise werden in der Tat jetzt schon viele steuerpflichtige Gewinne ins Ausland verschoben.

In Abschnitt 3 wurde am Beispiel von Dänemark gezeigt, dass man auch bei gleich hohen Spitzensteuersätzen für Kapitalerträge und Arbeitseinkünfte die Arbeitslosenquote auf die Hälfte der deutschen Quote bringen kann, und in Abschnitt 4.2 wird beschrieben, wie man der Gewinnverschiebung entgegenwirken kann, ohne die Steuersätze mit der Dumping-Spirale immer weiter nach unten zu schrauben.

Auf dem Hintergrund von Abschnitt 4.2 erhält man auch Zugang zum Verständnis der gepanzerten Steuerreform-Vorschläge, wie sie der schwarzrötlichen Bundesregierung vom Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) vorgelegt wurden. Den wichtigsten Anteil neben den Lobbyisten haben daran anscheinend die Professoren Bert Rürup (SPD), ehemaliger INSM-Botschafter und SVR-Vorsitzender seit März 2005, wie auch dessen Vorgänger auf diesem Posten, Wolfgang Wiegard, ebenfalls SPD und Ver.di-Mitglied, der auf den Vorsitz verzichtet hat, nachdem das damals neue SVR-Mitglied Peter Bofinger als Gewerkschafts-Favorit die neoliberale Idylle gestört hatte in diesem von Gerhard Schröder handverlesenen Berater- und Unterstützerstab für seine Umverteilung nach oben  (sh. "Wiegard will nach Streit Vorsitz im Sachverständigenrat abgeben", netzeitung.de, 30.12.04) .

Die SVR-Vorschläge sind zusammengefasst in dem 321 Seiten starken Gutachten mit dem Titel: Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung durch die Duale Einkommensteuer - Expertise im Auftrag der Bundesminister der Finanzen und für Wirtschaft und Arbeit vom 23. Februar 2005, gespeichert unter sachverstaendigenrat-wirtschaft.de. Es geht also vor allem um die Rechtfertigung einer dualen Einkommensteuer. Sie bedeutet hier - im Gegensatz zur dualen Besteuerung in Dänemark - ermäßigte Steuersätze für Kapitaleinkommen. Diese sollen weit unter den bisherigen persönlichen Steuersätzen der großen Kapitalbesitzer liegen. Solche Steuergeschenke  werden von den vielen Kleinverdienern praktisch finanziert durch Erhöhung der Sätze auf ihre Ersparnisse, mit denen sie ihre geschröpfte Altersvorsorge aufbessern müssen  (sh. die Dualitäten in Tabelle oben).

Zu den beauftragten Gutachtern gehört auch das ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, dessen Direktor Wolfgang Franz "auf Empfehlung der Arbeitgeber" im Sachverständigenrat sitzt und der zusammen mit Wolfgang Wiegard am heftigsten über Peter Bofinger hergefallen ist (sh. hier rossaepfel-theorie.de). Wolfgang Franz ist  "auch vertreten im 'Kronberger Kreis', dem 'wissenschaftlichen Beirat' der 'Stiftung Marktwirtschaft'" (sh. oben "Lautsprecher des Kapitals", zeit.de, 4.5.05, usw.), die sich nach eigenen Angaben aus dem Verkauf von Publikation und von "Spenden" finanziert. Die "Spender" werden jedoch nicht genannt (sh. "Die Ideengeber von Schwarz-Gelb", taz.de, 20.7.05).  Die Seriosität des Erscheinungsbildes wird dadurch verstärkt, dass auch das "Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht und Steuerrecht" als Gutachter laut Titelseite beteiligt ist.

Es wundert jedenfalls nicht, dass in dem SVR-Gutachten die obigen Vorschläge der "Stiftung Marktwirtschaft" zu ihrem "Steuergesetzbuch" zustimmend zitiert werden. Deren vorgeschlagenen Unternehmenssteuersatz von 25 Prozent einschließlich Gewerbesteuer könnten die Kommissionsmitglieder als Hebel zur weiteren Senkung auch ihres persönlichen Spitzensteuersatzes umfunktionieren, wenn nicht - nach dänischem Vorbild - eine Nachbelastung zur Pauschalsteuer bei der Einkommensteuer-Festsetzung erfolgte. Schon oft genug wurde eine "Spreizung" zwischen dem Unternehmenssteuersatz und dem Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer von solchen "Experten"  als "verfassungswidrig" kritisiert. Da klang es schon fast wieder treuherzig, als der Wirtschaftsweise Wiegard sagte, dass er den Spitzen- und Einheitssteuersatz nach dem Vorschlag des ehemaligen Verfassungsrichters und Merkel-Visionärs Paul Kirchhof von 25% "natürlich noch viel schöner" fände (sh. rossaepfel-theorie.de).

Neben der Senkung des Spitzensteuersatzes für sich selbst und die übrigen bestbezahlten Meinungsmacher propagieren Wiegard, Rürup und die übrigen "Wirtschaftsweisen" mit Ausnahme von Peter Bofinger regelmäßig eine Senkung des Arbeitslosengeldes II zur Erhöhung des Arbeitsanreizes - bei einer Arbeitslosenquote um die zehn Prozent
(sh. hier rossaepfel-theorie.de#Wirtschaftsweisen). Auch in ihrem Respekt heischenden Gutachten träumen diese "Weisen" von ihrem asozialen Steuerparadies:
 

Die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Steuersystems verlangt einen Steuersatz von (etwa) 25 vH für die Körperschaftsteuer im Rahmen einer flat tax auch für die Einkommensteuer...

Im Folgenden wird von der Hypothese ausgegangen, dass eine synthetische Einkommensteuer in Form einer flat tax auf absehbare Zeit in Deutschland keine Chance auf Umsetzung hat. Bei Beibehaltung eines direkt-progressiven Einkommensteuertarifs lässt sich insbesondere das Ziel einer entscheidungsneutralen Besteuerung im Unternehmensbereich ohne Rückkehr zum Anrechnungsverfahren bei der Körperschafsteuer von vornherein nicht erreichen. Die Wiedereinführung des Anrechnungsverfahrens ist aber so gut wie ausgeschlossen.
 

(SVR-Gutachten, a.a.O., S. 4, Fettdruck vom Verfasser). Man sieht auch hier, wie die Senkung der Unternehmenssteuersätze von den Verfassern als Hebel zur Senkung ihres persönlichen Spitzensteuersatzes eingeplant ist. Das würde aber nach der oben beschriebenen dänischen Problemlösungen nicht funktionieren. Diese Lösung wird aber in dem 321 Seiten starken SVR-Gutachten bemerkenswerterweise nicht diskutiert.

Auch ansonsten gibt sich das Gutachten der Unterzeichner Rürup und Wiegard nicht nur gepanzert, sondern gleichermaßen ausweichlerisch wie ein Tarnkappenbomber, wenn es um die Dualität der Steuersätze und der Steuergerechtigkeit geht.

Um eine klare Stellungnahme der Verfasser zu den eigentlichen Problemen und Einwänden zu finden, lohnt das Nachlesen ihrer Kritik an den Steuerreformvorschlägen der FDP. Eigentlich sind diese Vorschläge mit ihrem allgemeinen Spitzensteuersatz von 35 Prozent ebenso wie die Bierdeckel-Gaukeleien von Friedrich Merz mit maximal 36 Prozent oder gar die Vorschläge des Merkel-Visionäres Paul Kirchhof  mit maximal 25 Prozent das Letzte, was einem Staat mit Sozialverpflichtung des abgezweigten Volkseinkommens zuzumuten wäre, aber in diesem Fall bietet sich die Chance, anhand der Kritik an den FDP-Vorschlägen die eigentlichen Vorwände gegen das Vollanrechnungsverfahren zurückzuweisen. Dazu folgende Ausschnitte aus einer Webseite des Deutschen Bundestages und der Uni Gießen:

 

Stellungnahme zu den Steuerreformvorschlägen
von CDU/CSU (Konzept 21) und FDP (Berliner Entwurf)
Erstellt für die Anhörung des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestages am 19.01.2005 


von
• Professor Dr. Dr. h.c. Bert Rürup, Institut für Volkswirtschaftslehre der TU Darmstadt
• Professor Dr. Wolfgang Wiegard, Institut für Volkswirtschaft einschließlich
Ökonometrie der Universität Regensburg
gemeinsam mit:
• Professor Dr. Christoph Spengel für das Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim
14. Januar 2005


... Die wesentliche Kritik betrifft jedoch die Besteuerung ausländischer Dividenden. Da aus dem Ausland stammende Dividenden nicht mit deutscher Körperschaftsteuer vorbelastet sind und somit keine entsprechende Bescheinigung der ausschüttenden Gesellschaft vorgelegt werden kann, unterliegen ausländische Dividenden stets ungemildert der Einkommensteuer.10  Spätestens seit der Manninen-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. September 2004 (Rs C-319/02) zum finnischen Anrechnungsverfahren ist höchstrichterlich geklärt, dass die Versagung des Anrechnungsanspruchs (oder eine sonstige Privilegierung von Dividenden) gegen die EU-rechtlichen Diskriminierungsverbote verstößt (hier: Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 56 EG). Zur Beseitigung dieser Diskriminierung wäre eine grenzüberschreitende Anrechnung der Körperschaftsteuer erforderlich, was fiskalisch als nicht tragbar gilt.

Diese EU-rechtlichen Bedenken und die internationalen Probleme sind die ausschlaggebenden Gründe für die europaweite Abkehr vom Anrechnungsverfahren und den weit verbreiteten Übergang zu Shareholder-relief Systemen. Zu Beginn des Jahres 2005 praktizieren innerhalb der EU nur noch Spanien und Malta Anrechnungsverfahren. Mit Blick darauf, dass andere Länder wie gerade Frankreich zu dem von Deutschland im Jahr 2001 eingeführten Halbeinkünfteverfahren als einer Variante der Shareholder-relief Systeme übergehen, muss der Vorschlag schon erstaunen, hierzulande zum Anrechnungsverfahren zurückzukehren.
______

10 Bei Zwischenschaltung einer inländischen Kapitalgesellschaft wäre in Anlehnung an das alte Anrechnungsverfahren die Ausschüttungsbelastung herzustellen, damit der Anteilseigner in den Genuss der privilegierten Dividendenbesteuerung kommt.


Dass "keine entsprechende Bescheinigung der ausschüttenden Gesellschaft vorgelegt werden kann", liegt einfach daran, das eine "Bescheinigung der ausschüttenden Gesellschaft" nach bisherigem deutschen Recht nicht als "entsprechend" anerkannt wird. Die Gesellschaft dürfte ohne weiteres zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung bereit sein, wenn sie an ausländischem Geld interessiert ist, und auch der ausländische Staat dürfte  zu einer Bestätigung bereit sein, damit er ausländische Investitionen in seinem Land nicht behindert. Die Zuverlässigkeit von solchen Bestätigungen wäre ebenso nachvollziehbar, wie bei staatlichen Bestätigungen zur Mehrwertsteuer, zu EU-Subventionen usw. Wenn ein Staat missbräuchliche Bestätigungen erteilt hat, dürfte es sicherlich im nachhinein noch Rückbelastungsmöglichkeiten geben, ebenso wie dies bei missbräuchlichen Bestätigungen für deutsche Residenten von deutschen Gesellschaften der Fall ist.

Es bleibt also das Argument, dass "eine grenzüberschreitende Anrechnung der Körperschaftsteuer ... fiskalisch als nicht tragbar gilt." Dies wird dort nicht näher begründet. Aber weiter oben wurde bereits erläutert, dass Deutschland beim Anrechnungsverfahren auf die Vereinnahmung von Körperschaftsteuer verzichten müsste, die auf die Anteilspapieren eines deutschen Anlegers bereits in einem anderen EU-Land  einbehalten wurde. Wenn die anderen EU-Länder auf die gleiche Weise auch die deutsche Körperschaftsteuer anrechnen würden, ließe sich das fiskalische Abschöpfungs-Problem durch Rückkehr zu den früheren Einbehaltungssätzen lösen. Eigentlich sollte die "grenzüberschreitende Anrechnung der Körperschaftsteuer" in einem zusammenwachsenden Europa ebenso eine Selbstverständlichkeit sein wie die längst praktizierte "grenzüberschreitende Anrechnung" der erfolgten Mehrwertsteuerzahlungen. Da jedoch für die Ertragssteuern nach EU-Recht im wesentlichen nur Regelungen zugunsten des Steuerparasitismus und -dumpings bestehen und von den Profiteuren gehegt werden,  liegt hier eine vernünftige Kooperation in weiter Ferne.

Etwas einseitig erscheint die Aussage, dass diese "EU-rechtlichen Bedenken und die internationalen Probleme ... die ausschlaggebenden Gründe für die europaweite Abkehr vom Anrechnungsverfahren" sind. Gründe für diese Abkehr von immer mehr Staaten dürfte eine Mischung sein aus den den egoistischen Interessen gegen eine gemeinsame Lösung, verbunden mit der fatalen Vorreiterrolle von Deutschland bei der Aufgabe des Anrechnungsverfahrens sowie das EU-subventionierte Steuerdumping von Irland und den zehn neuen EU-Mitgliedern. Ein weiterer wichtiger Grund liegt bestimmt darin, dass wegen der ständigen Manipulation durch die Mehrheit der Meinungsmacher auch in anderen EU-Ländern wie Frankreich neoliberale Regierungen gewählt wurden. In Deutschland wurde dieser Lobbyismus jetzt wieder gebündelt, auch bei der Anhörung vom 19.1.05, wobei nicht nur Rürup, Wiegard und Franz eine Hauptrolle spielten, sondern auch Johanna Hey für die Reformkommission der "Stiftung Marktwirtschaft" auftrat (sh. hier ihren Redeausschnitt zur Gewerbesteuer). Die deutsche Vorreiterrolle bei Umsetzung der Rossäpfel-Theorie zur Umverteilung nach oben wurde jedenfalls auch von den Lobbyisten der übrigen EU-Länder dankbar aufgenommen.

Außer dem kleinen Volk der Malteser konnten sich lediglich die spanischen Wähler mit der Wahl des Sozialisten Zapatero bisher noch erfolgreich gegen diesen Trend wehren, nachdem sich die üblen Tricks der neoliberalen Vorgängerregierung Aznar nicht mehr verheimlichen ließen.

Allerdings erwecken die Autoren Rürup, Wiegard usw. auch leicht einen falschen Eindruck mit ihrem Satz "Zu Beginn des Jahres 2005 praktizieren innerhalb der EU nur noch Spanien und Malta Anrechnungsverfahren." Tatsächlich gewähren auch andere Staaten eine Anrechnung der gezahlten Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer. Das Bundesfinanzministerium unterscheidet in seiner Broschüre: Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2005, Berlin, Dezember 2005, Seite 13-16, unter anderem zwischen "Vollanrechnungssystemen" (Malta, Norwegen), "Teilanrechnungssystemen" (Japan, Kanada, Spanien, Vereinigtes Königreich). Die Bezeichnung "Teilanrechnungssystem" wird also noch nicht allein dadurch begründet, dass lediglich - wie zur Zeit noch in Deutschland - die Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen ist.

Maßgebend für eine sinnvolle Unternehmenssteuerreform erscheint im EU-Steuerdumping-System die Lösung des Konflikts zwischen einer möglichst einheitlichen progressiven Besteuerung und dem fiskalischen Problem des einseitigen deutschen Steuerverzichts bei Anrechnung von ausländischen Ertragssteuern. Dieser Konflikt dürften sich am ehesten lösen lassen nach dem dänischen System (sh. oben), das in der Broschüre des BMF gar nicht als "Anrechnungssystem" aufgeführt ist.




5.4) Steuerfreie Wertzuwächse und Steuerflucht


Das Hauptthema dieser Website ist die "Arbeitsplatzvernichtung durch Umverteilung nach oben"
(sh. rossaepfel-theorie.de). Diese Umverteilung nach oben wurde dramatisch verschärft durch die große Koalition aller Neoliberalen mit dem "Kanzler der Bosse" seit Ausbootung von Oskar Lafontaine - mit anschließender Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent ab dem Jahre 1999 und durch weitere Steuergeschenke für "Bestverdiener". Finanziert wurden diese Steuergeschenke für Politiker, neoliberale Meinungsmacher, Einkommensmillionäre, Couponabschneider  usw. dann durch Schröpfung der Einkommensschwachen, nicht zuletzt durch die neo-schwarz-rötliche Nachfolgekoalition (sh. ebd.).  Die Rechtfertigung erfolgte ständig mit Margaret Thatchers TINA-Formel (There Is No Alternative!). Welche Alternativen dabei mutwillig ausgeblendet wurden, zeigen die skandinavischen Länder. Hier wurde insbesondere auf das Beispiel Dänemark eingegangen (sh. oben Abschnitt 3 ).

 

Zur Besteuerung in Schweden, Norwegen, Finnland und anderen EU-Ländern sh. Bernd Genser: The Dual Income Tax: Implementation and Experience in European Countries, Universität Konstanz, April 2006 (revised), page 9, table 1, et passim. Gensers Argumente für und gegen die duale Einkommensteuer finden sich auch in seinem Text: Ist eine duale Einkommensteuer einfacher und gerechter als eine umfassende Einkommensteuer?, Universität Konstanz, Oktober 2001.  

Gensers Hauptkritik an der "umfassenden Einkommensteuer"  (also dem Gegenstück zur Dualen Einkommensteuer) ist  danach wohl, dass bei ihrer konsequenten Umsetzung auch die Sparbeiträge für die Altersversorgung zu einer vorgezogenen Besteuerung und zu einer höheren Progression führen würden. Dass dieses Problem  bereits in Deutschland auch ohne duale Besteuerung gelöst wurde durch die nachgelagerte Besteuerung, beschreibt Genser in Abschnitt 2.2 zu Recht als Durchbrechung der umfassenden Einkommensteuer (sh. auch Alterseinkünftegesetz von 2004 und Altersvermögensgesetz, BGBl. I v. 29.6. 2001).
Mit der nachgelagerten Besteuerung ist inzwischen zugleich auch das Problem der Wertzuwachsbesteuerung für die wichtigsten Anlageformen gelöst! Das betrifft sowohl die Basis-Rente wie die Zulagenrente und die betriebliche Altersversorgung, auch bei Anlagen in Aktienfonds. Es kann also nicht sein, dass die kleinen und vor allem großen Direktanleger bei ihren Aktien bevorzugt werden, auch wenn viele Lobbyisten dies energisch fordern!  Statt ihre Wertzuwachsbesteuerung generell abzulehnen, sollten sie lieber darüber nachdenken, wie man ihre Besteuerung möglichst fluchtsicher realisieren kann. Bernd Genser bemüht sich um ein Verständnis der internationalen und nationalen Zwänge bei der Gesetzgebung. Die Steuervermeidung-"Experten" sollten dagegen zumindest  bei der Gesetzgebung ihre Kreativität einmal darauf verwenden, wie man dem Gemeinwesen nützt, statt darauf, ihm durch skrupellosen Egoismus zu schaden.  - Auch am Beispiel des SVR-Gutachtens zur Dualen Einkommensteuer sieht man, dass schlüssige Konzepte wie in Dänemark gegen privilegierte Spitzensteuersätze der Großaktionäre tunlichst ausgeblendet werden.

Gegen die Wertzuwachsbesteuerung von Direktanlagen in Aktien wird unter anderem eingewandt, dass damit die Direktanlagen gegenüber Aktienfonds benachteiligt würden, weil eine solche Besteuerung bei Aktienfonds kaum realisierbar ist. Andernfalls würde es "im Handumdrehen keine in Deutschland domizilierenden Aktienfonds mehr geben" (sh. den heftigen Artikel von  Ekkehard Wenger: "Die Anleger werden geschröpft", faz.net, 20.7.06). Eine Ungleichbehandlung der Direktanleger sei "extrem unvernünftig und obendrein verfassungswidrig" (ebd.). Wenger akzeptiert nicht das Argument, "dass eine Steuerbefreiung auf Fondsebene dann gerechtfertigt ist, wenn statt dessen nur die Veräußerung der Fondsanteile besteuert wird", denn damit würde die Fondsbesteuerung vielleicht erst nach Jahrzehnten oder (bei ständiger Vererbung) evt. gar nicht fällig. Der Direktanleger müsse jedoch die Veräußerungsgewinne bei jeder Umschichtung seines Depots versteuern.

Wenger erwähnt nicht, dass sich dieses steuerliche Umschichtungsproblem des Direktanlegers z.B. lösen ließe durch einen Nachweis der Übertragung von Wertzuwächsen in seinen neuen Aktienbestand nach Art des § 6b EinkStG
"Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter". Wenn man - vielleicht aus guten Gründen - die Direktanlage vorzieht, ist dafür auch eine entsprechende Dokumentationspflicht zumutbar. Man könnte auf diese Weise zugleich Kursverluste dokumentieren. Die allzu häufige Umschichtung von Aktienbeständen empfiehlt sich ohnehin nicht, weder "aus wissenschaftlicher Sicht" noch nach den Erfahrungen erfolgreicher Aktienfonds-Manager. Wenger sieht als Alternative eher die Steuerflucht, z.B. in die Schweiz, wo eine Wertzuwachsbesteuerung "per Volksentscheid" untersagt sei. Auf die Löcherigkeit des EU-Zinsbesteuerungsabkommens mit der Schweiz und anderen Ländern wurde auch hier schon an anderer Stelle hingewiesen (sh. rossaepfel-theorie.de). Die Doppelbesteuerungsabkommen  zugunsten der Steuerparasiten ließen sich aber kündigen (sh. ebd. und hier weiter oben).

Gegen die geplante Wertzuwachssteuer schreibt Wenger:
 

Nachdem den Entscheidungsträgern im hiesigen Finanzministerium aber - nicht zuletzt in dieser Zeitung - nachgesagt wird, daß ihnen eine systematische, neutrale und gleichmäßige Besteuerung weniger am Herzen liegt als ein beherzter und unkomplizierter Zugriff auf aufkommensträchtiges Steuersubstrat, werden sie eine konfiskatorische Besteuerung von Kursgewinnen gerne in Kauf nehmen, wenn sie nur genügend einfach ist. Das zu glauben aber ist geradezu infantil. Fragt man sich, wo auf dieser Welt eine Abgeltungssteuer auf Kursgewinne erhoben wird, hilft ein Blick in die Türkei. Dort hat man sich an diesem wahnwitzigen Projekt gerade versucht. Nachdem man am türkischen Aktienmarkt hinreichend Chaos erzeugt hat, hat man eingesehen, daß es das Beste ist, wenn man das Projekt möglichst schnell wieder beerdigt.
 

Wenger erwähnt aber nicht, dass eine Wertzuwachsteuer auch in etlichen europäischen Staaten erhoben wird (sh. "What is the capital gains tax rate for individuals?", in: EVCA: Taxation of Corporate Profits..., Seite 6 f.). Sie lässt sich auch als Abgeltungssteuer mit einem ermäßigten Satz erheben, wobei dann - wie in Dänemark - für inländische Steuerzahler die Differenz zum persönlichen Einkommensteuersatz  durch einen Steuerzuschlag bei der allgemeinen Einkommensteuer nachbelastet werden kann. Die Erhebung der Wertzuwachssteuer in vielen Staaten ist auch keineswegs neu, wie man z.B. aus der Übersicht einer kanadischen Senatskommission aus dem Jahre 2000 ersehen kann (sh. "The Taxation of Capital Gains", parl.gc.ca, 3.5.2000).

Wenger stört sich auch daran, dass durch die Wertzuwachsbesteuerung der Wert der Aktien geschmälert würde, denn wenn man einen Wertzuwachs von hundert Euro genau wie eine Dividende von 100 Euro zunächst mit 30% Körperschaftsteuer und den Rest dann noch mit 30% Abgeltungssteuer belaste, dann erhalte der Anleger von diesem Zuwachs nur noch 49 Euro und das drücke obendrein den Kurs der Aktien. In der Tat haben sich die Aktienkurse über die Jahrzehnte mit wesentlich höheren Renditen entwickelt als die sicheren festverzinslichen Anlagen der Kleinanleger. Deren potentielle Kurssteigerungen sind wesentlich geringer als bei Aktien. Aber gerade deshalb scheint es nicht sinnvoll, solche Kurssteigerungen zu bewahren, soweit sie allein durch Steuerprivilegien begründet sind. - Eine 51%ige Belastung des Kleinanlegers wird auch in Dänemark nicht praktiziert. Wer aber - zu Recht oder zu Unrecht - ohnehin einen überproportionalen Anteil aus dem Volkseinkommen bezieht, kann sich auch entsprechend an den Gemeinschaftsaufgaben beteiligen.



Genser bringt außerdem gegen die umfassende Einkommensteuer das Argument, dass sie nur den Wertzuwachs von materiellen Wirtschaftsgütern (Sachkapital und Finanzkapital) besteuert, während der Zuwachs an Humankapital erst bei seiner Realisierung steuerlich erfasst wird, also z.B. nach einer jahrelangen gehaltssteigernden Ausbildung.

Tatsächlich wird aber nach deutschem Steuerrecht auch der Wertzuwachs von materiellen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nicht vor ihrer Veräußerung besteuert. Dies beschreibt Genser ebenfalls in Abschnitt 2.2 zu Recht als Durchbrechung des Prinzips einer umfassenden Besteuerung. Hierbei besteht das größte Schlupfloch aber darin, dass der Wertzuwachs von Immobilien und Direktanlagen in Wertpapieren nach wie vor grundsätzlich überhaupt nicht besteuert wird, wenn die "Spekulationsfristen" eingehalten werden, die mittlerweile verlängert wurden auf ein Jahr bei Wertpapieren und auf zehn Jahre bei Grundstücken. Dies spricht jedoch nicht gegen die "umfassende Einkommensteuer" bzw. das dänische Kombinationssystem (sh. oben), sondern gegen den Lobbyismus, denn eine solche Steuerbefreiung lässt sich auch kurzfristig abschaffen, wie die Dänen es gerade mit Wirkung ab 1. Januar 2006 vorgemacht haben (sh. Tax in Denmark 2006, a.a.O.,  skm.dk und dort Abschnitt "Share investments bought with free funds" auf Seite 32). 

In der unzulänglichen Besteuerung des Wertzuwachses von materiellen Wirtschaftsgütern zeigt sich also ein riesiges Steuerschlupfloch aufgrund mangelnder Konsequenz oder Praktikabilität bei der Umsetzung der "umfassenden Einkommensteuer".
Tatsächlich nutzen nicht nur Einkommensmillionäre die Möglichkeit der steuerfreien Realisierung von teilweise erheblichen Wertzuwächsen nach Ablauf der Spekulationsfristen, und in Unternehmen wird vielfach geradezu auf die Ansammlung von stillen Reserven hingearbeitet, um die steuerpflichtigen Gewinne in den Wert der Unternehmensanteile zu verschieben und diese dann irgendwann nach Ablauf der kurzen Spekulationsfrist steuerfrei zu realisieren. Genser bemerkt zu Recht, dass durch die Absenkung der deutschen Körperschaftsteuer auf 25 Prozent  dieses Schlupfloch noch vergrößert wurde, denn nach dieser Steuersenkung für einbehaltenen Gewinne ist der der Steuervorteil der 25% bei Gewinnrealisierung durch späteren  Anteilsverkauf  ohne zusätzliche Steuern noch größer geworden.  Soweit diese Möglichkeit durch Sonderregelungen für größere Anteilspakete gesetzlich eingeschränkt wird, bleibt nach EU-Recht noch die Alternative, dass bei einem Umzug in ein EU-Niedrigsteuerland riesige Aktienpakete steuerfrei mitgenommen und erst dort verkauft werden (sh. den Fall Lasteyrie du Saillant).

Solche Umzüge in EU-Niedrigsteuerländer werden nach der heutigen Rechtslage aber eher die Ausnahme bleiben. Das eigentliche Motiv dafür wird auch nicht immer die Steuerflucht sein, wenn nicht gerade für solche Steuerflüchtlinge besondere Dumping-Anreize und ein entsprechendes "Ambiente" geboten wird. So berichtet die Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung in ihrem Newsletter Nr. 3, September 2004 (sh. auch Kronenzeitung ohne Datum und hier Abschnitt_1b.htm):
 

"Die reichsten Österreicher sind Deutsche" hält die APA in ihrem Bericht über die Präsentation des "Armuts- und Reichtumsberichts für Österreich" am 4. August 2004 fest. Und: "Insgesamt sind nach unterschiedlichen Schätzungen in 2.500 österreichischen Privatstiftungen 20 bis 45 Mrd. Euro steuerschonend geparkt." Das 1993 geschaffene Stiftungsrecht hat Österreich zu einem Steuerparadies für Privatstiftungen gemacht.

Dass Österreich zunehmend Reiche aus dem benachbarten Ausland anlockt und dass die größten Vermögen der "Alpenrepublik" zwei Deutschen gehören, war auch der "Münchner Abendzeitung" vom 5. August (Seite 5) eine Geschichte wert.
 

Ähnlich war es auch im Schweizer Tessin, wo z.B. der deutsche Steuerflüchtling Helmut Horten seinen Gewinn aus dem deutschen Volkseinkommen mit dem Verkauf seiner Warenhausanteile steuerfrei realisiert hat. Daraufhin wurde die Steuerflucht mit stillen Reserven in Großvermögen durch das Außensteuergesetz erschwert. Nach dem Fall Lasteyrie du Saillant (sh. o.) wird das aber wiederum nur für Nicht-EU-Fluchtländer Bestand haben. Auch Geldüberweisungen in Steuer-"Oasen" wurden erschwert durch Einschränkungen des Bankgeheimnisses, wenn auch die Verschiebung von Millionenbeträgen längst nicht so streng kontrolliert wird wie die kleinen Ersparnissen der Hartz-IV-Empfänger. 

Nachdem sich bereits so viele Millionäre und Milliardäre in die parasitären Steueroasen abgesetzt haben, liegt ein weiteres Hauptproblem bei der jetzigen Steuerflucht im Geldkoffer-Transport ohne persönlichen Umzug und vor allem in der manipulierten Gewinnverschiebung durch Unternehmen
(sh. rossaepfel-theorie.de und dort u.a. "Kleiner Steuer-Grenzverkehr").
Von den EU-Ländern spielen hierbei vor allem Luxemburg, Österreich, der Subventions-Tiger Irland und die neuen EU-subventionierten Beitrittsländer in Mittel- und Osteuropa eine fatale Rolle. Aber auch andere EU-Länder wie Großbritannien und die Niederlande haben sich zur Abwerbung der Steuersubstanz aus Deutschland, Frankreich und den skandinavischen Ländern einiges einfallen lassen. Die EU-Zinsrichtlinie bringt seit ihrem Inkrafttreten zum 1.7.05 kaum Abhilfe: "Völlig zu recht werben die Banken damit, dass mit diesem Gesetz nur die Dummen Steuern zahlen werden" (lt. Michael Fraenkel von der Attac-Steuer-AG, sh. "Richtlinie hat mehr Ausnahmen als Substanz", Attac, Frankfurt, 29.6.05. Sh. auch "Viele Schlupflöcher", welt.de, 17.7.06).

Auch ansonsten hilft die EU kräftig mit bei der Steuerflucht, unter anderem durch ihre Mutter/Tochter-Richtlinie und ihre Fusionsrichtlinie. Dazu heißt es in der Sonderveröffentlichung der Deutschen Bundesbank: DIE EUROPÄISCHE UNION: GRUNDLAGEN UND POLITIKBEREICHE AUSSERHALB DER WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION, Frankfurt am Main, April 2005, Seite 100 f.:
 

Ziel dieser Richtlinien ist, bei verbundenen Unternehmen und bei Fusionen eine Doppelbesteuerung zu vermeiden... Vor dem Hintergrund des unverändert bestehenden Steuerwettbewerbs zwischen den Mitgliedstaaten in diesem Bereich, ist die Kommission bestrebt, Fortschritte beim Abbau der Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen zu erreichen, schädlichen Steuerwettbewerb zu vermeiden und die Transparenz hinsichtlich der Steuervergünstigungen zu verbessern; Vorschläge hierzu sind bislang aber an der notwendigen Einstimmigkeit in Steuerfragen im Ministerrat gescheitert.

Mit dem Vorschlag für eine reformierte Fusionsrichtlinie, die im Juni 2005 vom Rat angenommen werden soll, sind weitere Steuervorteile für die Unternehmen geplant. Die Richtlinie sieht unter anderem eine Regelung vor, die es fusionierten Unternehmen ermöglicht, den Hauptsitz in das für sie steuergünstigste Land zu verlegen.
 

Man will also die Verlagerung des "Hauptsitzes" von Unternehmen in die EU-subventionierten Steuer-"Oasen" erleichtern, so dass die verschobenen Konzerngewinne ohne "Doppelbesteuerung" nur noch dort besteuert werden können. Eigentlich würde dies eine weitgehende Vereinheitlichung der Ertragsteuern in der EU voraussetzen, um "schädlichen Steuerwettbewerb zu vermeiden". "Vorschläge hierzu sind bislang aber an der notwendigen Einstimmigkeit in Steuerfragen im Ministerrat gescheitert." Gegen die "Einstimmigkeit" steht der alles durchwuchernde Lobbyismus der Industrieverbände usw. in Brüssel. Dieser Lobbyismus bezweckt vor allem die Umverteilung nach oben, insbesondere durch Fortsetzung der Steuerspirale für Bestverdiener und Konzerne nach unten zu Lasten der normalen EU-Bürger. Dazu verkehrt man einfach die Reihenfolge von Zugeständnissen und deren Voraussetzungen. Man gewährt den den Lobbyisten zunächst einmal alle möglichen Vorteile, um die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen dafür dann aber mit wenigen Gegenstimmen im Ministerrat auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.

Bei allen gebotenen Maßnahmen gegen die Steuerflucht ist die Größenordnung des verschobenen Geldkapitals jedoch in Relation zum gesamten Geld- und Sachvermögen in Deutschland zu sehen. Das gesamte Nettogeldvermögen in Deutschland (bei Banken, Versicherungen und in Wertpapieren) belief sich im Jahre 2005 auf 2.691 Milliarden Euro, während das Fluchtkapital auf 100 Milliarden Euro geschätzt wurde (sh. DEUTSCHE BUNDSBANK Monatbericht Juni 2006, S. 27, Tabelle "Geldvermögen und Verbindlichkeiten der deutschen Haushalte"; zum Fluchtkapital: "Schwarzgeld-Amnestie ist bisher ein Flop" - "Die Schweiz bleibt ein Paradies für Steuerhinterzieher", nachdenkseiten.de, 24.5.04).  Aus den 2.691 Milliarden Nettogeldvermögen berechnet die Bundesbank ein durchschnittliches Geldvermögen je Haushalt von 68.500 Euro. Als Sachvermögen gibt sie "schätzungsweise 4,8 Billionen €" an, womit "das durchschnittliche Haushaltsvermögen insgesamt bei netto 190.000 €" lag (Bundesbank, a.a.O., S. 29). Bei 4.800 + 2.691 Mrd. = ca. 7,5 Billionen Gesamtvermögen relativieren sich die geschätzten 100 Milliarden Euro Fluchtgelder noch weiter, auch wenn deren tatsächlicher Umfang vielleicht doppelt so hoch ist (sh. auch DEUTSCHE BUNDESBANK : Pressenotiz vom 19.6.06).

Dies ändert aber nichts an der Größenordnung der Verschiebung von Unternehmensgewinnen ins Ausland und an der Notwendigkeit von Hinzurechnungen gerade bei jenen Gewinnanteilen, die sich am häufigsten für eine Verschiebung missbraucht werden.




6) Schwarzrötliche Ausgeburt vom 2.11.2006


Am 2.11.2006 sind die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform bekannt geworden, die die große neoliberale Koalition durchsetzen will. Danach bewahrheiten sich die schlimmsten Befürchtungen zur Arbeitsplatzvernichtung durch Umverteilung nach oben mit der geplante Einführung einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent ab 2009 für Dividenden, Zinsen und private Veräußerungsgewinne, also keineswegs nur für jene Gewinne, die mit den (künftig gesenkten) Unternehmenssteuern schon vorbelastet sind. Für diese vorbelasteten Gewinne würde eine Gesamtentlastung der "Bestverdiener"-Kundschaft nicht eintreten bei angemessener Verbreiterung der Gewinnberechnung, denn die bisherige Entlastung durch das Halbeinkünfteverfahren soll tatsächlich entfallen. Die Senkung des kombinierten Steuersatzes aus Körperschaft- und Abgeltungssteuer von 40,75 auf 36,25 Prozent (sh. obigen Tabelle) könnte bei weniger lobbyistischer Politik zumindest ausgeglichen werden mit den Mehrbelastungen durch die geplante Hinzurechnung der manipulationsanfälligen Schuldzinsen usw. zur Bemessungsgrundlage (sh. unten und den Bericht der IHK Stuttgart, Dokument 19402, über die Einigung vom 2.11.06,  - Stand 5.11.06, und "Niedrigere Steuern für Kapitalgesellschaften geplant", tagesschau.de, 2.11.06). Für internationale Erweiterungsinvestitionen wird durch einen niedrigeren kombinierten Nominalsatz immerhin die Optik des Steuervergleichs verbessert.

Im Grunde haben sich die neoliberalen Politiker und Meinungsmacher hier also am meisten selbst begünstigt, soweit sie als Finanz-"Investoren" ihr Geld überwiegend in festverzinslichen Papieren anlegen, denn die radikale Steuersenkung hierfür wird kurzerhand durch die Abgeltungssteuer in die Unternehmenssteuerreform hineingemogelt. Auf diese Weise können sich die Meinungsmacher wieder einmal als Trittbrettfahrer an die "Investoren" anhängen, wie sie es schon bei der Senkung ihres Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 Prozent getan haben. Sie schlüpfen so maskiert als "Investoren" durch, denen der Exportweltmeister Deutschland  wegen des internationalen Wettbewerbs helfen müsse durch Absenkung ihres Spitzensteuersatzes von 53 auf 42 und jetzt auf 25 Prozent für ihre "Sparkonten". Dies erscheint ihnen um so wichtiger, je weniger sie jährlich zigtausende Euro in Steuerschlupflöchern verschwinden lassen können. Die Unternehmer als die eigentlichen "Investoren" müssen dagegen in ihren Unternehmen investieren und zahlen außer den 25 Prozent Abgeltungssteuer dieser Pseudo-Investoren auch ihre übrigen Unternehmenssteuern. Für viele von ihnen wäre es damit günstiger, ihre Unternehmen stillzulegen und den Veräußerungserlös aus ihren Grundstücken usw. festverzinslich anzulegen.

Die Abgeltungssteuer als neue Einkommens-Ersatzsteuer zugunsten von Politikern, Meinungsmachern, sonstigen "Bestverdienern" und Einkommensmillionären soll "direkt von den Banken an den  Fiskus abgeführt werden"  und vor allem anonym bleiben (20min.ch - SDA/AP, 5.11.06), damit die großen Profiteure keine spätere Offenlegung ihrer tatsächlichen Vermögens- und Einkommensverhältnisse befürchten müssen. Dem gleichen Zweck dient die Abschaffung der Bankkonto-Abfragen. Solche Kontrollen sollen künftig auf die Empfänger von Transferzahlungen beschränkt bleiben, also insbesondere auf Hartz-IV-Empfänger. Man nimmt wohl an, das die ihre Ausplünderung schon aus Not illegal vermeiden wollen, während man selbst lediglich vor der Frage steht, ob man seinen Überfluss illegal oder durch Wählertäuschung vermehrt. 

Die Offenlegung der "Kapital"-Erträge bzw. Sparzinsen lohnt sich also lediglich für Kleinverdiener, Normalrentner usw., die einen Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent haben, denn immerhin soll eine freiwillige Veranlagung solcher Einkünfte ("Veranlagungsoption") zu ihrem niedrigeren bzw. ihrem Null-Steuersatz möglich sein. Die Steuerfreiheit von Kursgewinnen nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr soll entfallen. (Sh.
IHK Stuttgart, a.a.O. und "Abfrage der Bankkonten soll fallen", ftd.de, 3.11.06).

Die erneute Selbstbedienung der Neoliberalen aus dem Volkseinkommen bedeutet eine weitere Entlastung das Faktors Kapital zu Lasten des Faktors Arbeit und der schwachen Konsumnachfrage. Das Fremdkapital wäre so nur noch mit 25 Prozent belastet, während die Arbeit der Klein- und Normalverdiener bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen allein schon mit mehr als 20 Prozent Sozialabgaben plus Einkommensteuer belastet ist. Darüber hinaus sollen die Unternehmenssteuern und vor allem die Besteuerung der Zinserträge drastisch gesenkt werden. Man fördert damit also weiter den Abbau von Arbeitsplätzen und deren Ersatz durch Automatisierungs-Kapital, entlastet aber zugleich die Erträge dieses Kapitals in treuer Dienerschaft zu den Profiteuren.

"
Die Linkspartei nannte 'Steuergeschenke für die Unternehmen' einen Skandal (ebd.). Die FDP protestiert, weil ihr und ihrer Kundschaft die Umverteilung nach oben - unabhängig von deren Ausmaß - nie weit genug gehen kann (ebd.).

Etliche Kommentatoren waren verwundert, wie schnell und geräuschlos sich die schwarzrötlichen Koalitionäre auf dieses Machwerk geeinigt haben. Man konnte sich das nur damit erklären, dass die öffentliche Diskussion über den vorherigen "Gesundheitskompromiss" (sh. hier Gesundheitsreform.htm) die ohnehin stark gesunkene Zustimmung zur Merkel-Mannschaft noch weiter in den Keller gebracht hatte. Dabei waren diese Koalitionäre redlich bemüht, die Verteilungswirkungen der Unternehmenssteuerreform so unübersichtlich wie möglich zu halten. Vor allem wollten sie eine Diskussion darüber vermeiden, warum sie überhaupt eine Abgeltungssteuer einführen und wieso diese auch noch für ihre Zinserträge ihrer "bestverdienenden" Kundschaft gelten soll. Falls man behauptet, dass es bei diesen marktverzerrenden Wohltaten nur um die Eindämmung der Steuerflucht gehe, dann sollte man auch andere Möglichkeiten zu deren Bekämpfung (sh. oben und auch die dänische Alternative) in aller Öffentlichkeit einmal breit und vertieft diskutieren, aber ohne die übliche medienwirksame Irreführung im Interesse der Profiteure.

Außerdem präsentierten die neoliberalen Meinungsmacher diese Großtat geschickt mit den 20 Milliarden Euro Steuer-Mehreinnahmen durch den Strohfeuer-Aufschwung, der sich eingestellt hat kurz vor ihrer verbissen festgehaltenen konjunkturdrosselnden Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung ihrer Umverteilung nach oben. Da allein deren drei Prozentpunkte in 2007 ebenfalls deutlich mehr als 20 Milliarden Euro bringen, addiert man das einfach (abzüglich Konjunkturdrosselungs-Effekt) zu den 20 Milliarden von 2006 und spricht nun von 40 Milliarden staatlichen Mehreinnahmen für 2006 und 2007 (sh. den typisch naiven Titel "Konjunktur treibt Steuereinnahmen hoch", netzeitung.de, 3.11.2006, mit dem Einleitungssatz: "Die Öffentliche Hand kann 2006 und 2007 mit insgesamt um 39,5 Milliarden Euro höheren Steuereinnahmen rechnen."). Wenn Lafontaine von einer Politik aus dem "Irrenhaus" spricht, so muss man doch zumindest zugeben, dass die Koalitionäre bei der Wählertäuschung äußerst geschickt agieren.

Zu deren unverdientem Glück sind durch diese Art "Aufschwung" von September 2005 bis September 2006 rund 317.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse "geschaffen". Diese vielfach propagierte Zahl ist jedoch zurechtzurücken, weil davon allein 234.000 in der Endspurt-Phase von August bis September 2006 entstanden sind! Damit gibt es also offensichtlich keinen Grund für das verfrühten Eigenlob unter den neoliberalen Koalitionären (sh. "Moderne Tagelöhner", DER SPIEGEL 49/06 vom 4.12.06, S. 88-90), denn trotz des Mehrwertsteuer-Endspurts sind die 317.000 Stellen kaum mehr als ein Hundertstel des Tiefpunktes per Anfang 2006 von etwa 26 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Dagegen lag deren Zahl Anfang 2003 - zu Beginn der Steuersenkungen für "Bestverdiener" - noch über 37 Millionen (sh. Bundesagentur für Arbeit: "Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland", November 2006, S. 24 und Grafik auf S. 2). Dazu zitiert  der FOCUS überraschenderweise einmal ganz neutral Oskar Lafontaine nach einem Bericht von im/dpa:
 

Lafontaine sprach von einer "verfehlten Arbeitsmarktpolitik". "Wer nur noch befristete Minijobs und Niedriglöhne unterhalb des Existenzminimums anbietet, darf sich nicht wundern, wenn Bindungen in der Gesellschaft verloren gehen und sich junge Menschen nicht entscheiden können, Kinder in die Welt zu setzen", sagte Lafontaine. "Wer nicht weiß, ob er in drei Monaten noch die Familie ernähren und seine Miete bezahlen kann, würde ansonsten auch unverantwortlich handeln...
In allen wichtigen Fragen stimmt die große Mehrheit der Volksvertretung im Bundestag gegen die große Mehrheit des Volkes...
Ich hätte nie damit gerechnet, dass sich die SPD einmal so entwickeln würde.
 

(Sh. "LINKE - Lafontaine vermisst Menschlichkeit", focus.de, 21.12.06.)

Immerhin verweist der strahlende Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) als Grund für die beträchtlichen Steuer-Mehreinnahmen in 2006 auch auf die "hohen Gewinne der Unternehmen" (sh. "Konjunktur treibt Steuereinnahmen hoch", a.a.O.), die von der jahrelangen Lohndeckelung und dem jetzigen Strohfeuer zu Lasten der Einkommensschwachen profitieren. Diese Unternehmensgewinne lassen sich nun noch weiter  steigern aus dem Überschuss von mehr als 10 Milliarden Euro, den die Bundesanstalt für Arbeit in 2006 "erwirtschaftet" hat (sh. die FAZ mit dem Müntefering-Zitat im Titel: "Das ist eine kleine Großstadt in Deutschland", faz.net, 30.11.06), insbesondere zu Lasten der neuen Hartz-IV-Opfer.


In Wirklichkeit liegt die einzige Hoffnung für eine teilweise Kompensation der Konjunkturabwürgung durch die Mehrwertsteuererhöhung nach 2006 in zusätzlichen Impulsen durch die gestärkte Weltkonjunktur und in der "Hysterese", also einem Beibehaltungs-Effekt oder der Trägheit, die nicht nur in den Naturwissenschaften, sondern auch im (konjunkturellen) Verhalten der Wirtschaftssubjekte eine Rolle spielt, z.B. in mangelndem Widerstand gegen die Bewegungsenergie des einmal begonnenen Anstiegs(!). Den Hoffnungs-Phantasien sind keine Grenzen gesetzt: Der ursprüngliche (falsche) Impuls führt in die richtige (konjunkturelle) Richtung und diese wird beibehalten, auch wenn die neuen Folge-Impulse schon in die entgegengesetzte Richtung drängen. Durch diese vorläufige Beibehaltung der Richtung werden jedoch auch positive Impulse gesetzt, die die Richtung zunächst stabilisieren können.  Außerdem bestärken sich die neoliberalen Meinungsmacher schon seit Herbst 2006 gegenseitig in dem Glauben an die Gaukeleien ihrer Lobbyisten (sh. das GfK-Getrommel zum Konsumklimaindex und die anschließende Resonanz). So erreichen sie vielleicht, dass am Ende auch die Verbraucher und Investoren ein wenig an den weiteren Aufschwung nach der Mehrwertsteuererhöhung glauben und dass die Umverteilung nach oben durch die sich selbst erfüllende Prophezeiung am Ende fortgesetzt werden kann.

Die zusätzlichen Haushaltslücken werden nach den schönrednerischen Verlautbarungen der schwarzrötlichen Koalitionäre "eines Tages" wieder ausgeglichen (sh. ebd.), angeblich durch mehr Wachstum, wahrscheinlich aber durch weitere konjunkturdrosselnde Umverteilung nach oben:
 

Ausfälle werden "eines Tages" wieder ausgeglichen
Das Konzept sehe eine Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 von 25 Prozent vor, berichtete Steinbrück nach der abschließenden Sitzung. Die Steuerlast der Kapitalgesellschaften insgesamt werde von 38,65 auf 29,83 Prozent sinken. Die Reform solle zum 1. Januar 2008 in Kraft treten und halte, wie zuvor vereinbart, die Grenze von fünf Milliarden Euro für die anfängliche Entlastung der Unternehmen ein. Die Einnahmeausfälle für den Staat würden durch die positiven Effekte "eines Tages" wieder ausgeglichen, so Steinbrück.
 

Zu den angeblichen fünf Milliarde Euro sagte der Steuerexperte Lorenz Jarass in einem taz-Interview vom 15.3.2007, abgedruckt auf seiner Webseite Jarass.com mit einer Liste seiner Schriften und Vorträge:

 

Wir sind in unseren Berechnungen auf 12 bis 14 Milliarden Euro Steuerausfall im Jahr gekommen.
Die ursprüngliche Idee der Reform - niedrigere Steuersätze, aber dafür eine breitere Bemessungsgrundlage - war richtig. Schließlich macht es keinen Sinn, dass wir im Vergleich zu unseren Wettbewerbern bei Unternehmenssteuern die höchsten nominalen Sätze, aber gleichzeitig das niedrigste reale Aufkommen haben. Aber Steinbrück hat den gleichen politischen Fehler gemacht wie Lafontaine im Jahr 1999: Die Senkung der Steuersätze wurde politisch festgeklopft, die strukturellen Änderungen und die Gegenfinanzierung hingegen nicht. Das Ergebnis ist entsprechend.
Durch massive Lobbyarbeit ist das ursprüngliche Konzept zu einem Torso zerschossen worden. Gerade von den sinnvollen Regeln, mit denen Kapitalverschiebung ins Ausland unterbunden werden sollte, ist fast nichts übriggeblieben. Beispielsweise können Zinsaufwendungen für Investitionen im Ausland weiterhin von der Steuer abgesetzt werden, während die dort erzielten Gewinne nicht besteuert werden. So wird Arbeitsplatzverlagerung weiterhin steuerlich subventioniert. Die geplante "Zinsschranke" ist zu einem zahnlosen Tiger geworden. Betroffen sind höchstens noch mittelgroße inländische Firmen - und Steuerberater, für die das ein Beschäftigungsprogramm ist.

 

So sieht es auch Oskar Lafontaine, dem zu seiner Zeit als Finanzminister nicht nur die Lobbyisten von rechts, sondern seine eigene Schröder-Regierung in den Rücken gefallen ist, bis hin zu seinem unausweichlichen Rücktritt. Er sagte zu dieser Schönrechnerei in einem  Interview mit dem Deutschlandradio Kultur am 3.11.06:
 

Jetzt also weitere fünf Milliarden - andere sprechen von 10 oder 15 Milliarden, genau weiß das ja niemand. Das ist einer der Gründe, warum drei Viertel der Bevölkerung im jüngsten "Deutschlandtrend" gesagt haben: Dieser Regierung kann man nicht mehr vertrauen. Wer, wenn es dem Volk schlecht geht, den Unternehmen super geht, dann auf die Idee kommt, das Volk mit Mehrwertsteuererhöhungen zu belasten und die Unternehmen weiter zu entlasten, der hat wirklich kein Vertrauen verdient.
 

Zugleich beklagen sich die neoliberalen Heuchler über das Anwachsen rechtsradikaler Stimmungen aufgrund dieses berechtigten Vertrauensschwundes. Wenn die Linke von den Pseudo-Linken und den übrigen Neoliberalen als die letzten Bastion des sozialen Gewissens erkannt und deshalb nach historischem Muster diffamiert wird, dann muss man sich nicht wundern, dass als Ventil aus der Wählertäuschung am Ende wieder die radikale Rechte in den Vordergrund tritt.

Die Gewinnverschiebungen in parasitäre Steueroasen durch fingierte Zinsen aufs scheinbare Fremdkapital und dergleichen mehr will man zunächst nachsichtig angehen (ebd.):
 

"Zinsschranke" für Großunternehmen

Gegenfinanziert werden soll die Steuersatzsenkung über eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Gewinnbesteuerung, unter anderem durch eine "modifizierte Zinsschranke". Das heißt, Großunternehmen können Zinsen nur steuerlich absetzen, wenn dem ein angemessen großer Gewinn gegenüber steht.
 

Zu dieser "Zinsschranke heißt es in der Tagesschau:

 

Zinsen für Kredite wirken dann nicht mehr komplett gewinnmindernd, wenn ein bestimmtes Verhältnis von Zinsen zu Gewinnen überschritten wird. Dieses soll bei 30 Prozent liegen.
 

(Sh. "Die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform", tagesschau.de, 2.11.06.) Gemeint ist die Einführung einer Hinzurechnung von Schuldzinsen bei der Körperschaftsteuer. Durch Belastung der deutschen Unternehmen mit Zinsen für das eigene Geld  der Unternehmensbetreiber werden in großem Umfang Gewinne in Deutschland herunter-manipuliert und in parasitäre Steueroasen verschoben, wo dieses Geld "geparkt" ist. Dies soll jedoch anscheinend weiterhin erlaubt sein bis zu einer Freigrenze von einer Million Euro bei der Körperschaftsteuer. Dagegen soll bei der Gewerbesteuer die bisherige Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen von 50% auf 25 bis 30 Prozent gesenkt, dafür aber ergänzt werden um die Hinzurechnung der übrigen Schuldzinsen sowie pauschalierter Finanzierungsanteile von ebenfalls manipulierbaren Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen mit einem Freibetrag von 50.000 Euro jährlich (sh. Bericht der IHK Stuttgart, Dokument 19402, über die Einigung vom 2.11.06,  - Stand 5.11.06). Auf diese Weise kann kaum noch jemand das Ausmaß der Umverteilung nach oben überblicken.

Die Hinzurechnungspauschalen für die Finanzierungskosten liegen bei 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter und Lieferantenkredite. Für unbewegliche Wirtschaftsgütern werden sie wegen des hohen Zinsanteils an den Gesamtkosten solcher (langfristigen) Investitionen mit 75 Prozent angesetzt (ebd.).

Bei der wesentlich gewichtigeren Körperschaftsteuer will man offenbar unterderhand ganz auf eine Hinzurechnung der Manipulationswerkzeuge Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen verzichten.

Der IHK-Verweis auf die Propaganda-Seiten des Bundesfinanzministers bringt  ohne Detektivarbeit deutlich weniger Information als die IHK-Seite selbst, dafür aber viel Schönrederei. Die profitierenden IHK-Kunden sollen offenbar besser informiert werden als der geschröpfte Normalverbraucher.

Wegen der allgemeinen Empörung über die bisherige Duldung von weiteren manipulierten Gewinnverlagerung aus Deutschland in EU-subventionierte parasitäre Steueroasen denkt man auch an eine
 

Besteuerung von Funktionsverlagerungen (hierzu sind ein Erlass des Bundesfinanzministeriums sowie flankierende gesetzliche Maßnahmen vorgesehen, die in der genauen Ausgestaltung noch offen sind)
 

(Sh. Bericht der IHK Stuttgart, a.a.O.) Ferner sollen einige innerdeutsche Gewinnmanipulations-Möglichkeiten eingeschränkt werden (sh. ebd., auch zu weiteren Einzelheiten).

Bei der Körperschaftsteuer entsprechen die obigen 30 Prozent der "Zinsschranke" in etwa der (bereits nach unten manipulierten) Eigenkapitalquote deutscher Großunternehmen in der zweiten Hälfte der 1990er Jahren. (Zur Eigenkapitalquote der US-Großunternehmen von mehr als 37 Prozent siehe Reinhard Lahusen:  "US-Unternehmen kapitalorientierter", Deutsche Bank Research, mit Zahlen aus der Bach-Datenbank der EU-Kommission, die gelegentlich erreichbar ist, wenn es den EU-Bürokraten beliebt. - Sh. auch BACH - Guide for the database users, 23/8/2001.) Diese niedrige Zinsschranke mit zahlreichen Schlupflöchern öffnet einer Gewinnverschiebung weiterhin Tür und Tor. Eine angebliche Kompensation durch moderates Strecken von Abschreibungsmöglichkeiten dient nur zur Irreführung der Laien. Dagegen wäre die Absenkung der Unternehmenssteuersätze in Richtung auf das derzeitige Dumping-Niveau der meisten EU-Staaten durchaus diskutabel gewesen, wenn man die Entlastung durch ein wesentlich effektiveres Schließen der Schlupflöcher mindestens ausgeglichen hätte.

Andernfalls hat man bei dem Dumping-Wettlauf am Ende den Theater-Effekt, wonach einer nach dem anderen aufsteht, um besser zu sehen. Mit solchem Verhalten wird im Falle der Volkswirtschaft jedoch  nur den Raubtierkapitalismus gefördert.

Genau dies ist die Zielrichtung der "christlichen Demokraten" und ihrer Lobbyisten. Für sie kam eine "aufkommensneutrale" Unternehmenssteuerreform von Anfang an nicht in Frage. Die SPD-"Linke" forderte auch nicht eine Aufkommenserhöhung, z.B. auf das Niveau vor den pinkgrünlichen Jahrhundertwerk, was ohne weiteres darstellbar gewesen wäre durch die notwendigen Erweiterungen der Bemessungsgrundlagen und den Verzicht auf die unsägliche Abgeltungssteuer. Vielmehr wollten diese untergebutterten "Linken" äußerstenfalls eine Aufkommensminderung von einer Milliarde Euro pro Jahr akzeptieren. Finanzminister Steinbrück (SPD) - mit Rückdeckung durch SPD-Fraktionschef und Schröder-Freund Peter Struck - war jedoch von vornherein der richtige Mann für die CDU zur Umverteilung nach oben. Er einigte sich mit den Neoliberalen auf eine Senkung von etlichen Milliarden Euro jährlich, wobei heftig gedeutelt wird, ob es nun fünf oder acht Milliarden sind (sh. "Steinbrück kollidiert mit dem SPD-Parteirat", taz.de, 27.2.07). Als Trost für seine noch nicht gleichgeschalteten Parteigänger glänzte Steinbrück mit der Erkenntnis, dass durch das Wirtschaftswachstum irgendwann die heutigen Mindereinnahmen wieder ausgeglichen würden. An der langfristigen Relation der Umverteilung zugunsten der Lobbyisten ändert das natürlich nichts. Unterstützung erhielten diese Strategen aus ihren eigenen Reihen durch den konservativen Seeheimer Kreis mit seinem Sprecher Klaas Hübner. Aber Auch Joachim Poss war mit von ihrer Partie (sh. "Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Unternehmenssteuer", pr-inside.de/ddp, 14.3.07).

Die wenigen verbleibenden Sozialdemokraten in der SPD sträuben sich dagegen, dass für ihre Abstimmung über diese weitere skrupellose Umverteilung nach oben laut Struck und den bestbezahlten Parteioberen wieder einmal der Fraktionszwang gelten soll,
dass sie also bei Parlamentsabstimmungen über Verteilungsfragen ihr Gewissen getrost zu Hause lassen sollen. Der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach bringt es auf den Punkt: "Einer wird verlieren – Steinbrück oder die Partei." (Sh. "Einer wird verlieren", DER SPIEGEL 12/2007, S. 50.) Nach der Sitzverteilung im derzeitigen Bundestag könnte die SPD sofort mit dem Linksbündnis und den Grünen koalieren, um dem Spuk ein Ende zu machen, ihr soziales Gewissen nicht länger zu verkaufen und ihren dramatischen Mitgliederschwund zu stoppen.  Es ist also nicht so, dass sie keine andere Wahl hätte. Oskar Lafontaine hat diese rosa-rote Koalition mehrfach öffentlich vorgeschlagen (sh. z.B. sein Interview "LINKSPARTEI - Oskar Lafontaine will endlich mitregieren", welt.de, 1.3.2007). Nicht er, sondern Steinbrück, Struck, Bütikofer und andere Neoliberale bei der SPD und den Grünen sind das Hindernis für eine gestärkte Rückkehr der SPD und eine Wende des Parlaments zu einer sozialdemokratischen Politik nach den skandinavischen Erfolgsmodellen, die dort auch beim Machtwechsel zu bürgerlichen Parteien weitgehend beibehalten werden. Karl Lauterbach hätte diese Totengräber der SPD also gleich in seine alternative Verliererliste mit einbeziehen können. Sie sind offenbar nicht mehr mit den Linken kompromissfähig, sondern nur noch mit jenen, die die Umverteilung nach oben in ihre eigenen Taschen betreiben.

Auch Franz Müntefering hat sich für diese Politik einspannen lassen und somit von der Sozialdemokratie verabschiedet. Er polemisiert gegen Oskar Lafontaine und schließt eine Koalition mit dem Linksbündnis aus. Daraufhin hat ihn Lafontaine in der Sächsischen Zeitung mit Recht als "Karikatur eines Sozialdemokraten" bezeichnet. Später legte Lafontaine lt. BILD nach: "Müntefering ist mitverantwortlich für die Wahlniederlagen der SPD und dafür, dass Hunderttausende SPD-Mitglieder aus der Partei ausgetreten sind". Dagegen erhält Müntefering als ein Garant für die Umverteilung nach oben von BILD schon Unterstützung  in der Überschrift. "Lafontaine pöbelt gegen den Vizekanzler - Müntefering ist eine Karikatur", bild.de, 30.3.07, verbunden mit dem kräftigen Hieb gegen Lafontaine, der als einer der Wenigen gegen solche Wählertäuschung angetreten ist. Aber Franz Müntefering gehört vielleicht zu letzten SPD-Oberen, die sich noch  irgendwann aus diesem falschen Fraktionszwang gegen die SPD-Basis lösen können.

Die Senkung des kombinierten Unternehmenssteuersatzes auf ein mittleres westeuropäisches Niveau hätte bei den Hinzurechnungen von verschobenen Gewinnen sogar zu kräftigen Steuer-Mehreinnahmen führen können. Statt dessen erhalten die Großprofiteure erneut Steuergeschenke in Milliardenhöhe aus dem Volkseinkommen und dazu noch die unsägliche Abgeltungssteuer, dies alles, nachdem man ihren persönlichen Spitzensteuersatz gerade von 53 auf 42 Prozent gesenkt und dafür die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent erhöht hat – zu Lasten der ohnehin schwachen Konsumnachfrage.

Wenn sich auch viele Wähler durch die neoliberalen Meinungsmacher ablenken lassen von dem Zusammenhang zwischen Arbeitsplatzvernichtung und Umverteilung nach oben, so spüren sie doch, dass sie von einem derartigen "Aufschwung" für die Großprofiteure selbst eher Schaden als Nutzen haben. Dazu heißt es in der Wirtschaftswoche vom 30.9.06:


Die Regel "Wenn es der Wirtschaft gut geht, geht es auch den Beschäftigten gut" gilt nicht mehr - dies behauptet Renate Köcher, Chefin des Instituts für Demoskopie Allensbach, in ihrem Gastbeitrag für die WirtschaftsWoche.


Weiter schreibt Renate Köcher lt. Wirtschaftwoche:
 

Auf mittlere Sicht von fünf bis zehn Jahren rechnet die überwältigende Mehrheit mit höheren Arbeitslosenzahlen, einem sinkenden Wohlstandsniveau, gravierenden Kürzungen der staatlichen Sozialleistungen und gleichzeitig steigenden Beiträgen und Steuern.
 

(Sh.: "Allensbach: Die Bürger misstrauen der Wirtschaft", wiwo.de, 30.9.06 (WWONLINE_217145).

In einem n-tv-Interview vom 2.4.07 mit Klaus von Dohnanyi und Heiner Geissler sagte dieser, dass zu seiner früheren Zeit als Regierungsmitglied noch über 80 Prozent der Befragten gesagt hätten: "Wenn es der Wirtschaft gut geht, dann geht es mir auch gut." Heute glaubten das nicht einmal 20 Prozent. Nur 28 Prozent sagten, dass es noch sozial gerecht zugehe.

Renate Köcher ist bei ihren obigen Aussagen jedenfalls glaubwürdig, auch wenn sie als Mitglied in diversen Aufsichtsräten der Großindustrie (Allianz, BASF, Infineon, MAN) eher Zweifel an ihrer Neutralität weckt. Dazu schreibt Hagalz (Pseudonym) im Politikforum am 2.10.06:


Im übrigen hatte ich vor einiger Zeit mal eine interessante Abhandlung von Prof. Dr. Dr. hc Elisabeth Noelle-Neumann eingestellt, im welchem diese umfangreich darlegte, wie Umfrageinstitute vor den Wahlen die Wahlergebnisse beeinflussen und manipulieren würden.
 

Heiner Geissler hat in dem Interview auch die Gefährdung der Demokratie hingewiesen, die sich aus dem Meinungswandel zum Nutzen eines "Aufschwungs" ergibt. In der Tat kann die allmähliche Umwandlung einer Demokratie in eine Kleptokratie vom Volk nicht unbemerkt bleiben.

Im Ergebnis führt der Steuerdumping-Wettlauf dazu, dass nun auch andere westeuropäische Länder wieder nachziehen. So schrieb die Financial Times Deutschland in einer Kolumne von Wolfgang Münchau am 3.4.07:
 

FTD: Billig bringt's nicht

Oskar Lafontaine hat recht: Bei den Unternehmenssteuern ist Schwarz-Rot schon wieder eine Reform missraten.

Kurz nachdem das Bundeskabinett die Unternehmenssteuerreform beschlossen hatte, hat der britische Finanzminister Gordon Brown eine Senkung der Unternehmenssteuern von 30 auf 28 Prozent verkündet. Hätte er das nicht getan, würde der britische Satz künftig um Haaresbreite höher sein als der deutsche. So aber ist die alte Rangfolge wiederhergestellt.

Wenig später beschloss dann auch die niederländische Regierung, die Unternehmenssteuern auf 25 Prozent zu senken. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein Wettrennen um die billigsten Sätze stattfindet, wobei sich für die am Rennen beteiligten Länder relativ zueinander nichts ändert - nur dass jeder von ihnen immer weniger Steuergelder einnimmt.

In einer donnernden Rede hat Oskar Lafontaine, Fraktionschef der Linken im Bundestag, die Unsinnigkeit der deutschen Unternehmenssteuerreform gegeißelt. Es gibt wirklich keinen guten Grund - weder strukturell noch konjunkturell -, Unternehmen jetzt finanziell zu entlasten...

Lafontaine hat ebenfalls recht mit seiner Anmerkung, dass Steuersätze allein kaum ausschlaggebend sind für die Qualität eines Standorts... Sicher würden exorbitante Steuern auf Unternehmensgewinne zu schmerzhaften Verlagerungsprozessen führen, doch das gilt mit Sicherheit nicht für die Steuersätze, die in diesen Breitengraden erhoben werden.
 

(Vorübergehend auch gespeichert bei finanztreff.de, 3.4.07.) Der Hinweis auf Lafontaine zeigt, dass es noch Meinungsmacher ohne Scheuklappen gibt. Wenn der Kolumnist jedoch folgert, dass man konsequenterweise auch den allgemeinen Spitzensteuersatz für ihn und die übrigen "Besserverdiener" noch weiter senken müsste, dann richtet sich das nicht gegen das Steuerdumping, sondern treibt es nur auf die Spitze. Diese Koppelung ist ohnehin ein verbreiteter Hintergedanke für die allgemeine Unterstützung der Unternehmenssteuersenkung durch die neoliberalen Meinungsmacher. Völlig unerwähnt bleibt in der Kolumne, dass die Senkung des Unternehmenssteuersatzes unschädlich wäre, wenn durch die Hinzurechnungen zumindest ein kompletter Ausgleich geschaffen würde gegen die Möglichkeiten der Gewinnverschiebung (sh. oben).


Typisch für die Wählertäuschung und den neoliberal-"christlichen" Lobbyismus in Verbindung mit der Unternehmenssteuerreform ist auch die Reform der Erbschaftsteuer für Unternehmen: Damit entfällt diese Steuer, wenn die Erben das Unternehmen mindestens zehn Jahre fortführen oder durch Bevollmächtigte fortführen lassen. Sie müssen sich also noch zehn Jahre gedulden, wenn sie Kasse machen und  z.B. an fähigere Unternehmer oder an "Heuschrecken" verkaufen wollen. (Zur Widerlegung der windigen Argumente für diesen Coup sh. "Erbschaftssteuer: Die absurden Reformpläne der Bundesregierung", MONITOR Nr. 549 vom 6.7.2006. Sh auch rossaepfel-exkurse.de/Sammlung.htm#Peter_Krämer. Dem ist hier vorläufig nichts hinzuzufügen.) Erst nach Ablauf dieser Form-Frist können sie sich erbschaftsteuerfrei und ohne Rücksicht auf die Arbeitsplätze endgültig zur Ruhe setzen mit dem Vermögen, das ihre Eltern und vielleicht deren Eltern oder Verwandten, aber vor allem deren Arbeitnehmer geschaffen haben. Zur extremen und zunehmenden Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen zugunsten des selbst wachsenden Kapitals sh. hier unter anderem rossaepfel-theorie.de/Abschnitt_1b.

Die Erben von bedeutenden Unternehmern sind im allgemeinen nicht die idealen Fortführer des Unternehmens, ebensowenig wie die Erben von großen Künstlern und Wissenschaftlern die idealen Fortführer der Kunst und Wissenschaft sind. Bedeutende Unternehmer findet man eher unter den Erben der vielen kleineren Unternehmen. Aber die sind wegen der Freibeträge bei  der Erbschaftsteuer ohnehin kaum davon betroffen.


Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Aufhebung der unhaltbaren Bewertungsprivilegien für Grundbesitzer wird nicht die Erbschaftsteuer-Freiheit bei der Vererbung des Einfamilienhauses an die nächsten Angehörigen betreffen (sh. "STEUER - Erben könnte teurer werden", welt.de, 4.2.2007). Sonderregelungen sind z.B. auch denkbar bei größerem Agrarbesitz, dessen schmale Erträge und üppige Agrarsubventionen auch bei bescheidenem Lebensstil nicht zur Bildung von Rücklagen für die Erbschaftsteuer reichen.

Zum Thema Erbschaftsteuer hatte Sabine Christiansen am 11.2.07 in ihren Talk-Zirkus (sh. sabine-christiansen.de) ausnahmsweise einmal drei Gegner der Steuergeschenke für "Bestverdiener" geladen. Sogar Oskar Lafontaine war dabei. Anscheinend ist die Angst von Christiansen vor der Erbschaftsteuer nicht so groß wie vor dem Verlust ihrer jährlichen sechsstelligen Steuergeschenke bei der Einkommensteuer. Immerhin hatte sie in der ersten Sitzreihe noch zwei Lobbyisten der Großerben aufgeboten, einen DIHK-Vertreter und einen unangenehm smarten "Bestverdiener"-Anwalt.

Als betroffene Großgrundbesitzerin hatte sie Frau Stephanie Gräfin Bruges von Pfuel eingeladen, die nach eigenen Angaben einen sehr hohen Einkommensteuersatz zahlt, aber keine Einkommensmillionärin ist. Bei diesem hohen Einkommensteuersatz sollte man doch annehmen, dass sie im Laufe der Jahrzehnte auch Rücklagen für die Erbschaftsteuer bilden kann, z.B. durch entsprechende Lebensversicherungen. Geladen war auch Wolf Schäfer, emeritierter Ökonomie-Professor der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg, der eine Vermögensteuer mit Voodoo-ökonomischen Scheinargumenten vollkommen ablehnte und sich zu der Bemerkung verstieg:
 

"Wenn es heißt, die Erben haben nichts dazu beigetragen für das was sie bekommen, dann frage ich mich, warum soll der Staat partizipieren, der auch nichts dazu beigetragen hat?"
 

(Sh. sabine-christiansen.de, Stand 12.2.07. - Zur verbreiteten Voodoo-Ökonomie der Neoliberalen und  der US-Neokonservativen sh. hier auch deren Prinzip: "Den Staat in der Badewanne ertränken", unter rossaepfel-theorie.de.) Dem Namensgeber  Helmut-Schmidt-Universität mit ihren staatlich finanzierten Professoren und besoldeten Studenten machte es keine Ehre. Das Publikum war - wie bei Verteilungsfragen üblich - dicht mit neoliberalen Claqueuren durchsetzt. Schäfer bevorzugt "Mäzenatentum" gegenüber der Steuerfinanzierung, zumal die kapitalstarken Absahner des Volkseinkommens auf diese Weise die Hand am Indoktrinations-Geldhahn behalten und sich ihre gefälligen Meinungsmacher selbst aussuchen können (sh. hier z.B. Demokratiekauf.htm).

Die Lohn-Schreiber der Axel-Springer-Erbin hatten an solchen Extrem-Parolen zur Umverteilung nach oben aber nichts auszusetzen. Statt dessen fiel man reißerisch über Gräfin von Pfuel her (sh. "Die arme Gräfin mit den goldenen Tassen", welt.de, 12.2.07). Dies lief nach der Art, wie die Meute-"Journalisten" - auf noch primitivere Art - unter anderem auch Oskar Lafontaines verunglimpfen, sein nicht allzu großes, aber geschmackvolles Einfamilienhaus als "Palast der Sozialen Gerechtigkeit" bezeichnen, ihn selbst als "Luxus-Lafontaine" titulieren, ihm die unsägliche "Jet-Affäre" unterjubeln, seine gebuchte Ferien-Finca für den Familienurlaub in ihrer BILD-"Zeitung" ablichten,  und keine Gelegenheit auslassen, um den prominenten Gegner ihrer Umverteilung nach oben zu diffamieren (sh. hier Linksbuendnis.htm).

Welche primitiven und lebensgefährlichen Meute-Instinkte durch die bestbezahlten Söldner des Medienkapitals und ihre Hetze tatsächlich gegen Lafontaine geschürt werden, zeigen wieder einmal eindrucksvoll die Leserbriefe der FOCUS-Leser nach der Sendung, die dieses Blatt am 11. und 12.2.07 im "FOCUS-FERNSEH-CLUB" abgedruckt hat, die merkwürdigerweise auch über Google-News sofort mit dem Stichwort "Lafontaine" zu finden waren (Stand 12.2.07), die hier zwar archiviert wurden, deren auszugsweise Wiedergabe aber kaum zu verantworten ist.
 

 

 

7) Weitere Unersättlichkeiten (Glos-Vorstoß)

 

Gleich nach Ostern 2007 inszenierte BILD mit Hilfe von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) eine neue Medienkampagne zur Umverteilung nach oben:

 

"Wir müssen dafür sorgen, dass das Geld in den Taschen der Bürger bleibt, die es verdienen." Spätestens zur nächsten Bundestagswahl (2009) wolle er für eine Lohnsteuer-Senkung kämpfen, verspricht er.

 

(Sh. "Nach dem Versprechen von Wirtschaftsminister Glos", bild.de, 11.4.2007, und dazu das Glos-Interview von Bild am Sonntag "Mehr Geld in die Taschen der Bürger", bild.de, 9.4.2007).
 

Wieder werden die Lohnsteuer-Zahler vorgeschoben, obwohl doch die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für Lohn- und Gehaltsempfänger ist. Gerade die Lohnsteuerzahler mit schwacher Konsumnachfrage sind viel höher mit den staatlichen Sozialabgaben belastet als mit Steuern. Bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen zugunsten der "Besserverdiener" zahlen sie mehr als 20 Prozent vom ersten Euro, also ohne Freibetrag. Tatsächlich wäre ihnen und dem Arbeitsmarkt wesentlich mehr gedient mit der Senkung ihres Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung. Diese Belastung wurde jedoch mit Einführung des Gesundheitsfonds zur Umverteilung nach oben auch noch erhöht (sh. hier Gesundheitsreform.htm) – ebenso wie die Mehrwertsteuer zur Finanzierung der weitaus größten Steuergeschenke an "Bestverdiener" in der Geschichte der Bundesrepublik (sh. rossaepfel-theorie.de).

 

Vor allem die Lohnsteuerzahler tragen - im Gegensatz zu den übrigen Einkommensteuer-Zahlern – die Kosten des Sozialstaates. Deutschland ist das Land mit der niedrigsten Steuerquote in der Alt-EU (sh. rossaepfel-theorie.de). Nicht einmal die groß angekündigte Steuerfinanzierung der Krankenversicherung für Kinder wollen Glos, die Meinungsmacher von BILD und die übrigen Neoliberalen mittragen (sh. hier Gesundheitsreform.htm). Ihnen geht es nur um die Steuersenkung für sich selbst und die übrigen "Bestverdiener". Sie meinen ihre "Taschen", in denen das Geld bleiben soll, dass sie angeblich "verdienen" mit ihrer Wählertäuschung.

 

Statt dessen kommentiert der ehemalige BDI-Präsident Olaf Henkel in BILD den Glos-Vorstoß wie folgt:

 

Wenige Monate nach der größten Steuererhöhung aller Zeiten plant Wirtschaftsminister Glos niedrigere Steuern und Abgaben, nicht nur für Unternehmen, sondern für alle Bürger.

 

(Sh. Olaf Henkel: "Mehr Netto für alle!", bild.de, 11.4.2007.)

Mit dem  Lobbyisten Henkel hat BILD genau den passenden Kommentator gefunden. In der Tat kann man die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte zu Lasten der Ärmsten schon als große Steuererhöhung bezeichnen, aber nicht als die "größte … aller Zeiten", sondern nur als die "umverschämteste" nach der gerade erfolgten "größten" Senkung der Spitzensteuersätze für Henkel, die BILD-Redakteure und die übrigen "Bestverdiener".

 

Weiter schreibt Henkel:

 

Das ist auch eine gute Nachricht für die Arbeitslosen, denn vor allem die Abgabenlast macht deutsche Jobs oft zu teuer.

 

Mit dem Hinweis auf die "Abgabenlast" schreibt er etwas Richtiges, aber nur um die viel zu hohen Sozialabgaben für die Klein- und Normalverdiener mit den viel zu niedrigen Steuern für ihn und die übrigen Meinungsmacher in einen Topf zu werfen und dadurch den Leser zu verwirren.

 

Auch seine übrigen Aussagen folgen diesem typischen Verwirrspiel. Dabei darf ein Hieb des ehemaligen Arbeitgeber-Vertreters gegen die Arbeitnehmerorganisationen nicht fehlen:

 

Auch die Gewerkschaften und Arbeitgeber sollten begreifen, dass es den Beschäftigten nichts nützt, wenn die Löhne brutto steigen, netto aber nicht mehr dabei herauskommt.

 

Die Verwirrung über den fundamentalen Unterschied zwischen Sozialabgaben und Steuern wird von Henkel und seinesgleichen in allen Talkshows durchgehalten.

 

Dass Glos als Stichwortgeber für eine geplante BILD-Kampagne fungiert, zeigt sich schon an dem BILD-Bericht zum Interview (sh "Nach dem Versprechen von Wirtschaftsminister Glos", bild.de, 11.4.2007). Diese Zumutung an den Leser beginnt wie folgt:

 

Nach dem Versprechen von Wirtschaftsminister Glos

Ab wann werden die Steuern
nun wirklich gesenkt?

Es war die süßeste Nachricht zu Ostern, für viele köstlicher als jedes Schokoladen-Ei.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (62, CSU) verspricht Steuersenkungen!

Erst vor wenigen Monaten trat die größte Steuererhöhung aller Zeiten in Kraft – und jetzt das!

In BILD am SONNTAG sagte Glos: "Als Erstes senken wir die Unternehmenssteuern, um mehr Jobs zu schaffen. Niedrigere Steuern im Bereich Lohn und Einkommen sind der nächste Schritt."

 

Die Unterstützung von Großverdiener Karl Heinz Däke, Präsidenten der Groß-Lobbyisten vom Bund der Steuerzahler,  ist ihm natürlich sicher. Den geplanten Kampagnen-Charakter mit Einvernahme möglichst vieler Ministerpräsidenten kündigt BILD am Ende des Artikels an:

 

Alles nur Ankündigungen? BILD nimmt den Wirtschaftsminister und seine Unterstützer beim Wort.

MORGEN in BILD: Was denken die Ministerpräsidenten über Steuersenkungen?

 

Die BILD-Kampagne findet bei etlichen anderen neoliberalen Meinungsmachern schon ein positives bis begeistertes Echo. CDU-Politiker verfolgen nach wie vor die Senkung ihres Spitzensteuersatzes,  verweisen jedoch vorerst auf den Koalitionsvertrag bis zum Jahre 2009. Die SPD schließt nach ihrer Steuersenkungs-Orgie zugunsten von  Bestverdienern und Unternehmen noch weitergehende Steuergeschenke aus, vor allem mit Hinweis auf  die hohe Staatsverschuldung, von der sonst gerade die Neoliberalen reden. Sie schweigt aber über den eigentlichen Skandal der Arbeitsplatzvernichtung durch Umverteilung nach oben, den sie wesentlich mitverschuldet hat.

Typisch ist auch die Unterstützung von Glos und BILD bei der Umverteilung nach oben durch den "Wirtschaftsweisen" Wolfgang Wiegard ("SPD"), der unter dem Kanzler der Bosse schnell zum Vorsitzenden des Sachverständigenrates (SVR) wurde und jahrelang dessen neoliberale Politik entscheidend mitbestimmte, bis er nach Auseinandersetzungen mit dem neu hinzugekommenen SVR-Mitglied Peter Bofinger den Vorsitz an Bert Rürup ("SPD") abgegeben hat. Wiegard: "Ich habe den Vorschlag von Herrn Glos eigentlich von Anfang an begrüßt (sh. DLF-Interview vom 19.4.2007). Während Wiegard zur Umverteilung nach oben auch einen Spitzensteuersatz von 25 Prozent "begrüßen" würde (sh. rossaepfel-theorie.de), ist der ebenfalls gern interviewte Thomas Straubhaar wenigstens in diesem Punkte mehr Ökonom als Lobbyist für sich und die übrigen "Bestverdiener". Angesichts der zusätzlichen Milliarden aus konjunkturbedingten Mehreinnahmen und Minderausgaben empfiehlt er die vollständige oder teilweise Rücknahme der Mehrwertsteuererhöhung, zumindest aus den Mehreinnahmen (vgl. sein DLF-Interview vom 10.5.2007).
 

Mit Rückendeckung durch Schröders ehemaligen obersten "Wirtschaftsweisen" bleibt Wirtschaftsminister Glos auf Kurs. Unterstützung für seine weiteren Steuergeschenke erhielt er auch vom "christlichen" Fraktionsvize Michael Meister und natürlich von der FDP (sh. "Glos erbost die SPD", handelsblatt.com, 10.4.07). Mitte April 2007 setzte der bisher eher unauffällige Glos im Gefolge von Michael Meister (CDU) noch eins drauf mit seiner Forderung nach völliger Abschaffung der Erbschaftsteuer für seine Amigos (sh. "Glos plädiert für Abschaffung der Erbschaftsteuer", spiegel.de, 16.4.2007).  Damit profilierte sich dieser "Christlich-Soziale" endgültig als ein neuer Vorreiter für die asoziale Umverteilung nach oben.

Noch-CSU-Chef Stoiber musste jedoch einsehen, dass die Ersetzung der Erbschaftsteuer durch weitere Umverteilung nach oben mit der SPD nicht zu machen ist, wenn sie nicht noch den letzten Rückhalt bei  ihrer Basis und der Wähler verlieren will. Dazu heißt es im SPIEGEL vom 17.7.2007 unter der Überschrift "Die Erbschaftsteuer bleibt":
 

Stoiber betonte, Steuerausfälle von 4,2 Milliarden Euro wären für die Länder durch eine Abschaffung der Steuer nicht zu schultern. Die Erbschaftsteuer steht allein den Ländern zu.
 

Die Erbschaftsteuer gehört mit der Grundsteuer und Vermögensteuer zu den Substanzsteuern. Im Vergleich zu den relativ hohen Substanzsteuer-Quoten in den viel gepriesenen Wirtschaftssystemen der USA und Großbritanniens sind diese Steuern  in Deutschland tatsächlich Bagatellsteuern. Aber das spricht nicht für ihre Abschaffung, sondern für ihre deutliche Erhöhung. Im Jahre 2003 lag der Anteil der Substanzsteuern am Bruttoinlandsprodukt in den USA bei 3,1%, in Großbritannien bei 4,2%, in Deutschland jedoch nur bei 0,8%! (sh. OECD: Revenue Statistics 1965 - 2004, 2005 Edition, S. 78, Table 2: "Taxes on property (4000) as  percentage of GDP"). Für das Jahr 2004 sind das in Deutschland geschätzte 18,9 Mrd. Euro. Davon entfallen 4,3 Mrd. Euro auf die Erbschaft- und Schenkungssteuer, 4,6 Mrd. Euro auf die Kapitalverkehrssteuer und 9,9 Mrd. Euro auf die Grundsteuer (sh. ebd., S. 98, Table 38: "Estimates of tax revenues"). Mit der Substanzsteuerquote von Großbritannien hätte Deutschland das Fünffache seiner Substanzsteuer-Einnahmen, also Mehreinnahmen von fast 80 Milliarden Euro, mit denen sowohl die Mehrwertsteuer als auch die Sozialabgaben gesenkt werden könnten.

In den USA lag die Maximalbesteuerung von Erbschaften noch bis zum Jahre 2000 bei 55 Prozent plus Steuern von Bundesstaaten - bei jahrzehntelanger guter Beschäftigungssituation. Sie wurde erst ausgehöhlt durch den propagierten "mitfühlenden Konservatismus" von George W Bush im Rahmen seiner "Dankeschön-Politik" für die großen Wahlkampf-Finanzierer. Dies geschah über allmählich steigende Freibeträge und sinkende Steuersätze bis zum Jahr 2010 (sh. Wikipedia: Estate Tax) und Patrick Martin: "US House votes to eliminate inheritance tax", wsws.org, 13.6.2000). Aber ab 2010 gelten wieder die ursprünglichen Tarife, wenn die neokonservativen Republikaner solche Regelungen mit Hilfe der übrigen neoliberalen Volksbetrüger nicht verlängern können.

Gemessen am Gesamt-Steueraufkommen ist die Erbschaftsteuer in den USA und Großbritannien trotz solcher Sätze von untergeordnete Bedeutung im Vergleich zur Grundsteuer.
 In Deutschland läuft dagegen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen der viel zu niedrigen Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer. Das Gericht wird voraussichtlich die völlig unrealistischen Bewertungsgrundsätze verwerfen, aber durchaus Freibeträge für das Einfamilienhaus (wie bei der Erbschaftsteuer) zulassen, so dass sich für den kleinen Häusle-Besitzer keine Mehrbelastung ergeben muss.


Dass auch Finanzminister Steinbrück (SPD ) und weitere SPD-Politiker  für die Abschaffung der Erbschaftsteuer bei ungeschmälerter Betriebsfortführung eintreten, spricht lediglich gegen diese neoliberalen Politiker, denn sie wissen sehr wohl, dass den meisten  Arbeitsplatzbeschaffern mit (teilweiser) Steuerfinanzierung ihrer Sozialversicherungsbeiträge sehr viel mehr geholfen wäre. Die Verfechter der Umverteilung nach oben wissen ebenfalls, dass diese Steuerfinanzierung sehr wohl bezahlbar wäre durch den Verzicht auf die Steuergeschenke für sie selbst und die übrigen "Bestverdiener".

Auch die Süddeutsche Zeitung mit ihren teilweise neoliberalen Beiträgen hat Kommentatoren, die dieses Defizit bei den Substanzsteuern begreifen. So schreibt Paul Katzenberger:


Bagatellsteuer erhitzt die Gemüter

Zwischen Union und SPD bricht neuer Streit los - dieses Mal über die Senkung der Erbschaftsteuer. Dabei ist die ohnehin nur eine Bagatellsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen sollte sie sogar erhöht werden…


Beispiele USA und Großbritannien

In der Entlastung des Faktors Arbeit wären solche Beträge gut angelegt, wie nicht zuletzt so marktwirtschaftlich verfasste Volkswirtschaften wie die USA und Großbritannien belegen. Deren Arbeitslosenquoten sind bekanntermaßen niedrig. Ihre Erbschaftsteuern hingegen vergleichsweise hoch.

 

(Sh. "Bagatellsteuer erhitzt die Gemüter", sueddeutsche.de, 6.6.2007.)

Derweil wiederholt Glos immer wieder im "wohlmeinenden" Brustton des profitablen Selbstbetrugs seine eingängige Irreführungs-Parole: "Wir müssen dafür sorgen, dass das Geld in den Taschen der Bürger bleibt, die es verdienen" (sh. oben). Statt dessen will er immer mehr vom Volkseinkommen für diejenigen, die es durch Kapital abschöpfen wie auch für ihre Erben (sh. Exkurs "Peter Krämer"), für die neoliberalen Volksbetrüger und sich selbst.




Anmerkung vom 12.9.2007:
Die große neoliberale Koalition aus CDU/CSU und SPD hat die Probleme der Gewinnverschiebung für ihre Unternehmenssteuerreform 2008 teilweise thematisiert, aber in ihrem Gesetz vom 14.8.2007 (BGBl. I S. 1912) nur faule Kompromisse gefunden. Immerhin hat sie erste zaghafte Schritte in die Richtung unternommen, die auch von Lorenz Jarass gezeigt wurde. Zu den weiteren Einzelheiten sh. Lorenz Jarass: Unternehmenssteuerreform 2008 sowie seine frei verfügbaren Artikel dazu unter www.jarass.com.



 


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